Verfassungsgerichtshof kippt Vorratsdatenspeicherung

vfghrichterHöchstrichter üben scharfe Kritik an Bestimmungen und heben Datensammeln mit sofortiger Wirkung auf

Fabian Schmid, Markus Sulzbacher (Der Standard)

Der Verfassungsgerichtshof hat am Freitagvormittag die Speicherung von Vorratsdaten für verfassungswidrig erklärt. Damit wird zumindest ein Kapitel im jahrelangen Streit um den staatlichen Zugriff auf Telefon- und Internetdaten beendet. Die Vorratsdatenspeicherung darf ab sofort nicht mehr angewandt werden.
„Nicht verhältnismäßig“

Das Gericht gab den Beschwerdeführern in seinem Urteil recht, zahlreiche Paragrafen und Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes sind verfassungswidrig. Die Vorratsdatenspeicherung sei „nicht verhältnismäßig“ und stelle einen „gravierenden Eingriff in die Grundrechte“ dar. Die Bestimmungen in Telekommunikations- und Sicherheitspolizeigesetz sowie der Strafprozessordnung sind daher nicht zulässig.

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