
Die Bezirkshauptmannschaft Murtal hatte zu Jahresbeginn die Bewilligung für die Durchführung einer Großveranstaltung mit maximal 225.000 Besuchern am „Red Bull-Ring“ erteilt. Anrainern wurde in diesem Verfahren keine Parteienstellung eingeräumt.
Mehrere Anrainer verlangten daraufhin die behördliche Feststellung, dass die Durchführung des Formel-1-Rennens UVP-pflichtig ist. Ursprünglich genehmigt worden sei nur ein nicht Formel-1-taugliches, reduziertes Projekt, nachträglich sei nach dem neuen Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz die Betriebsgenehmigung erweitert und dann auch das Rennen bewilligt worden. Auf diese Weise habe man die neuerliche UVP-Pflicht umgangen und Nachbarrechte ausgeschlossen.
Das Gericht hatte in einem vom UVS Steiermark geführten Verfahren mit Beschluss vom 11. Dezember 2013 die amtswegige Prüfung des