Bundesverwaltungsgericht: Formel 1 –Rennen in Spielberg brauchen keine neue Umweltverträglichkeitsprüfung

Bild: (c) APA/EPA/DAVID EBENER
Bild: (c) APA/EPA/DAVID EBENER

Die Bezirkshauptmannschaft Murtal hatte zu Jahresbeginn die Bewilligung für die Durchführung einer Großveranstaltung mit maximal 225.000 Besuchern am „Red Bull-Ring“ erteilt. Anrainern wurde in diesem Verfahren keine Parteienstellung eingeräumt.

Mehrere Anrainer verlangten daraufhin die behördliche Feststellung, dass die Durchführung des Formel-1-Rennens UVP-pflichtig ist. Ursprünglich genehmigt worden sei nur ein nicht Formel-1-taugliches, reduziertes Projekt, nachträglich sei nach dem neuen Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz die Betriebsgenehmigung erweitert und dann auch das Rennen bewilligt worden. Auf diese Weise habe man die neuerliche UVP-Pflicht umgangen und Nachbarrechte ausgeschlossen.


Das Bundesverwaltungsgericht wies diese Anträge aus formalen Gründen ab. Denn laut UVP-Gesetz könne einen Antrag auf Feststellung, ob ein Vorhaben UVP-pflichtig ist, nur der Projektwerber, die mitwirkende Behörde und der Umweltanwalt stellen, Anrainer aber nicht. Deshalb wies die Steiermärkische Landesregierung die Anträge zurück. Zu Recht, wie das BVwG nun bestätigte.

Strittig ist, ob diese Rechtslage dem EU-Recht entspricht. Der EuGH prüft derzeit die mangelnde Parteistellung von Nachbarn im österreichischen UVP-Verfahren aufgrund eines Vorlageantrages des Verwaltungsgerichtshofes.

Hier den Beitrag in der Presse lesen….

Teilen mit: