
Mit dieser Entscheidung wird die österreichische Rechtslage bei Gewährung der Mindestsicherung bestätigt.
(EuGH, 11.11.2014 – C-333/13)
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Eine arbeitslose Rumänin hat in Deutschland keinen Anspruch auf Hartz IV. Das Urteil hat Signalwirkung für die gesamte EU.
Das Urteil wurde in ganz Europa mit großer Spannung erwartet: Haben EU-Ausländer in Deutschland ein Recht auf Hartz IV, selbst wenn sie nie gearbeitet haben? Nein, hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Ein Staat müsse die Möglichkeit haben, Zuwanderern ohne Job Sozialleistungen zu versagen, urteilten die Richter. Deutschland darf damit Menschen aus anderen EU-Mitgliedstaaten von staatlichen Leistungen wie Hartz IV ausschließen, wenn sie nur zum Bezug von Sozialleistungen einreisen.

Das BM für Finanzen zu einer diesbezüglichen Anfrage des Verwaltungsgerichtes Kärnten ausführlich Stellung genommen.
Bloße Fiktion der Geltung der Menschenrechte reicht nicht aus
Nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofes ist das Zusammenspiel von mündlicher Verkündung eines Erkenntnisses und dessen schriftlicher Ausfertigung unklar.
Für eine Veranstaltung des ORF-Landesstudio Kärnten unter dem Titel „60 Jahre Funkhaus“ wurde zwischen dem ORF und einer Schule (einer höheren Bundeslehranstalt für Wirtschaftliche Berufe) vereinbart, dass die Schule im Rahmen des Unterrichts das Catering Service für die Veranstaltung übernimmt.