Vor kurzem hatte bereits der schwedische Verwaltungsgerichtshof in Stockholm die automatische Rundfunk-Gebührenpflicht für alle Computerbesitzer gekippt.
Nun hat auch das österreichische Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Computer mit Internetanschluss nicht rundfunkgebührenpflichtig sind.
Tatsächlich handle es sich bei der Kombination aus einem PC, Tablet oder Laptop und einem Internetanschluss nicht um eine Rundfunkempfangseinrichtung, weshalb keine Gebührenpflicht entstehe. dass ein Internetanschluss allein nicht ausreicht, um GIS-Gebühren zahlen zu müssen.
Da das öffentliche rechtliche Radioprogramm – im Gegensatz zum TV-Programm – via Internet in vollem Umfang empfangen werden kann, wurde dies von der GIS immer wieder als Rechtfertigung vorgebracht, zumindest Radiogebühren entrichten zu müssen, sobald ein Haushalt über einen Computer mit Internetanschluss verfügt.
Da aber das Bundesverwaltungsgericht die Kombination Computer/Internet grundsätzlich nicht als Rundfunkempfangsanlage ansieht, kann sich die GIS nicht mehr auf diese Argumentation stützen.
Wer allerdings einen DVB-T Stick nutzt um auf einem Computer fern zu sehen, wird nach wie vor GIS-Gebühren entrichten müssen, da der Stick den Computer quasi in einen klassischen Fernseher verwandelt.