OLG: Position eines Magistratsdiretkors fällt in Kompetenz von Landes- und Bundesverwaltungsgericht

orf-atDie Stadt Klagenfurt hat im Berufungsverfahren gegen die ehemalige Magistratsdirektorin Claudia Koroschetz beim Oberlandesgericht Graz Recht bekommen. Der Stadt bleibt die Blamage erspart, sich zwei Direktoren leisten zu müssen.

Das OLG hob das Ersturteil des Arbeitsgerichtes Klagenfurt auf, das Koroschetz einen Verbleib auf dem gut dotierten Posten zugesprochen hatte. In der Zwischenzeit kehrte Koroschetzs Vorgänger Peter Jost in sein Amt zurück, die Stadt hätte also zwei Direktoren gehabt. Allerdings hat Koroschetz noch weitere Möglichkeiten, gegen die Entscheidung des OLG zu berufen.

OLG: Landesgerichte nicht zuständig

Nachdem ihre finanziellen Forderungen vom Oberlandesgericht Graz bereits vor Tagen abgewiesen wurden, blitzte sie auch im Hauptbegehren ab. Anders als das Arbeitsgericht in Klagenfurt war das Oberlandesgericht in Graz der Auffassung, Koroschetz könne den Verbleib auf dem Posten vor Gericht gar nicht einklagen. Geht es um Positionen wie die eines Magistratsdiretkors falle die Rechtssprechung in die Kompetenz der Landes- und Bundesverwaltungsgericht nicht aber in die der Landes -und Oberlandesgerichte.

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