Niederösterreich: Verwaltungsgericht prüft erstmals Wählerevidenz

VwG NÖLogoIm Zusammenhang mit der bevorstehenden niederösterreichischen Gemeinderatswahl hatte das Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Eintragungen (bzw. Streichungen) in die Wählerevidenz zu prüfen. Seit Einrichtung der Verwaltungsgerichte mit 1. Jänner 2014 waren es die ersten Verfahren dieser Art in Österreich.

Zwischen 27. November 2014 und 5. Dezember 2014 waren beim Verwaltungsgericht insgesamt 431 Beschwerdesachen anhängig geworden; die Beschwerden richteten sich gegen Entscheidungen von 19 Gemeindewahlbehörden. In fast 50 Prozent der Fälle entschied das VwG zugunsten der Beschwerdeführer und ordnete eine Streichung oder Aufnahme in das Wählerverzeichnis an.

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VwG Judikatur / Vergaberecht

vgw Wien

Gestaltung von Ausschreibungsunterlagen

Bei der Gestaltung von Ausschreibungsunterlagen dürfen Eignungskriterien und Leistungsanforderungen nicht vermengt werden, ein Losentscheid ist hingegen im Billigstbieterprinzip bei Gleichpreisigkeit zulässig.

Dem Verwaltungsgericht Wien (VGW) zu Folge war die in der Ausschreibung festgelegte Anforderung, dass keines der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge älter als Baujahr 2012 sein darf, durch ihre formelle Einordnung als Eignungskriterium und ihre inhaltliche Ausgestaltung als Leistungsanforderung vergaberechtswidrig. Der Auftraggeber müsse bei der Gestaltung der Ausschreibungsunterlagen streng zwischen unternehmensbezogenen und auftragsbezogenen Anforderungen unterscheiden.

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EuGH: Beamte müssen früher vorrücken

EuropŠischer Gerichtshof (EuGH) in LuxemburgDie Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Besoldungssystem für Beamte kann für den öffentlichen Dienst teuer werden.

Bund und Länder werden durch dieses Urteil – neuerlich- verpflichtet, die Vordienstzeiten für öffentliche Bedienstete so anzurechnen, dass keine Ungleichbehandlung („Altersdiskriminierung“) bei der Berechnung der Vorrückungsstichtage besteht.

Im Kern geht es um die Gleichstellung der Ausbildungszeiten, die vor dem 18. Lebensjahr zurückgelegt wurden. Während die Lehrzeiten schon nach der bisherigen Rechtslage bei der Berechnung des Vorrückungsstichtages heranzuziehen waren, blieben Schulzeiten unberücksichtigt.

Mit der Entscheidung des EuGH im Fall „Hütter“ (C-88/8, vom 18. Juni 2009,) war aber klargestellt worden, dass die gesetzlich angeordnete Nichtberücksichtigung von Vordienstzeiten, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres zurückgelegt worden sind, eine dem Unionsrecht zuwiderlaufende Diskriminierung wegen des Alters darstellt.

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Energieeffizienzgesetz: Verwaltungsgericht stoppt Vergabe

WirtschaftsblattDas Bundesverwaltungsgericht hat gegen das Vergabeverfahren des Wirtschaftsministeriums eine einstweilige Verfügung  erlassen

von Kamil Kowalcze

Noch gar nicht in Kraft getreten, sorgt das neue Energieeffizienzgesetz für heftige Kontroversen. Das Bundesverwaltungsgericht stoppt mit einer einstweiligen Verfügung das Vergabeverfahren des Wirtschaftsministeriums für die neue Monitoringstelle.

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Bundesverfassungsgericht: Katholische Kirche darf Geschiedenen bei Wiederheirat kündigen

Urteil zu OptionskommunenEin katholisches Krankenhaus darf einen Chefarzt entlassen, weil er nach seiner Scheidung erneut heiratete. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Der Rechtsstreit könnte aber weitergehen.

Karlsruhe – Die katholische Kirche darf Mitarbeitern auch weiterhin kündigen, wenn diese nach einer Scheidung zum zweiten Mal heiraten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Richter bestätigten damit grundsätzlich den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Angestellten aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt. Arbeitsgerichte dürften dieses „kirchliche Selbstverständnis“ nur eingeschränkt überprüfen, entschieden die Richter (Az.: 2 BvR 661/12).

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VwGH bestätigt Strafbescheid der FMA gegen Ruttenstorfer

presse-logoDie von der FMA wegen „Sendens falscher oder irreführender Signale“ verhängte Strafe von 20.000 Euro hatte Ruttenstorfer beim UVS Wien bekämpft. Der bestätigte jedoch ebenfalls die FMA-  Strafe

von Judith Hecht  (DiePresse.com)

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) habe zurecht gegen Wolfgang Ruttenstorfer, dem ehemaligen Chef der OMV, einen Strafbescheid von 20.000 Euro verhängt. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis 2011/17/0249 festgestellt.

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VfGH: Gesetzesprüfung zu Schubhaft-Beschwerden

vfghlogoDer Verfassungsgerichtshof hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die gesetzliche Regelung der Beschwerdemöglichkeiten bei Schubhaft sowie der damit verbundenen Festnahme bzw. Anhaltung.

Es dürfte bei den Behörden Unsicherheit darüber geben, welche gesetzlichen Regelungen hier herrschen. Die Asylbehörde wendet offenbar die Verfahrensbestimmungen für „normale“ Bescheide an. Das Bundesverwaltungsgericht aber jene, die für Beschwerden gegen Befehls- und Zwangsgewalt gelten.

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Dritte Piste: Verhandlung über Einsprüche im Jänner

 Foto: Roman Boensch/Flughafen Wien AG
Foto: Roman Boensch/Flughafen Wien AG

Im Genehmigungsverfahren für die dritte Piste auf dem Flughafen Wien-Schwechat steht Anfang Jänner die lang erwartete Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht an.

Ab 7. Jänner wird über jene 23 Berufungen von Bürgerinitiativen und Anrainern entschieden, die nach dem positiven Bescheid in erster Instanz im Jahr 2012 gegen die umstrittene dritte Start- und Landebahn eingelegt wurden. Erst dann kann die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) abgeschlossen werden.

Experten im Mediationsverfahren gehen davon aus, dass es 2015 einen Bescheid geben wird.

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VwGH Judikatur / Verfahrensrecht

Die Amtssignatur ersetzt nicht die Genehmigung eines Bescheides. Von dieser Entscheidung sind bei der GKK mehrere tausend Verfahren betroffen.

Das Bundesverwaltungsgericht kam in einem Beschwerdeverfahren gegen die Kostenvorschreibung durch Tiroler Gebietskrankenkassa ( Beitragszuschlag nach § 113 ASVG) zu dem Schluss, dass es der behördlichen Erledigung am Bescheidcharakter mangelt (Erkenntnis vom 19.5.2014, Zl. 1402 2004126-1/4E).

Die dagegen erhobene außerordentliche Revision wurde vom Verwaltungsgerichtshof abgewiesen (Erkenntnis vom 15.10.2014, RA 2014/08/0009).

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VwGH Judikatur / Verfahrensrecht

Einbringung von Rechtsmittel an falsche Email-Adresse ist kein Wiedereinsetzungsgrund

Nicht ganz unerwartet hat der Verwaltungsgerichtshof seine Judikatur, die er zur Einbringung fristgebundener Eingaben durch Telefax entwickelt hat (Erkenntnis von 8. Juli 2004, Zl. 2004/07/0100), auch auf die Einbringung durch Email übertragen. Demnach hat sich der Übersender einer Email zu vergewissern, ob die Übertragung erfolgreich durchgeführt wurde (Erkenntnis vom 8. Oktober 2014, Zl. 2012/10/0100)

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