Das BM für Finanzen zu einer diesbezüglichen Anfrage des Verwaltungsgerichtes Kärnten ausführlich Stellung genommen.
Seit ihrer Einrichtung im Frühjahr 2011 führt die Finanzpolizei in einer Vielzahl von Wirtschaftsbereichen Kontrollen und Erhebungen durch, insbesondere zur Bekämpfung der illegalen Ausländerbeschäftigung, des Sozialbetrugs und Lohndumpings, des illegales Glücksspiels und der Hinterziehung von Abgaben.
Erlassen die zuständigen Verwaltungsstrafbehörden auf Grund von Anzeigen der Finanzpolizei Straferkenntnisse, Beschlagnahmebescheide, Einziehungsbescheide etc., gegen die Beschwerde an ein Verwaltungsgericht erhoben wird, stellte sich bereits wiederholt die Frage, ob im Beschwerdeverfahren der Finanzpolizei selbst eine Parteistellung zukommt oder nicht. Jetzt hat das BM für Finanzen zu einer diesbezüglichen Anfrage des Verwaltungsgerichtes Kärnten ausführlich Stellung genommen.
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