Rauswurf wegen bedingter Haftstrafe ist für das Verwaltungsgericht Wien eine überzogene Maßnahme.
Eine strafrechtliche Verurteilung rechtfertigt nicht automatisch eine Entlassung. So entschied vor Kurzem das Verwaltungsgericht Wien im Fall eines Berufsfeuerwehrmanns.
Sein Rauswurf hatte unter Kollegen und Personalvertretern für Empörung gesorgt.
Rückblende: Der Innendienstler war 2012 wegen schweren Betrugs zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten verurteilt worden war. Laut Urteil hatte er 2011 seine Genossenschaftswohnung inseriert und gegenüber einem Interessenten wahrheitswidrig behauptet, dass er über ein Weitergaberecht verfüge. Als Ablöse verlangte er demnach 5500 Euro in bar – eine unrechtmäßige Bereicherung, wie das Gericht entschied.
Gegenüber dem KURIER beteuert der Feuerwehrmann auch heute noch seine Unschuld: „Das Urteil hat mir die Füße weggezogen. Ich war überzeugt, dass ich freigesprochen werde.“
Vertrauen untergraben
Für den Beamten hatte die Verurteilung jedenfalls schwerste Konsequenzen, nämlich den Rauswurf. Er habe die Achtung und das Vertrauen, die seiner Stellung als Feuerwehrmann entgegengebracht werden, untergraben, lautete die Begründung der Disziplinarkommission. „Schon aus finanzieller Sicht war das ein Horror für mich. Schließlich habe ich zwei Kinder“, erzählt der Beamte.
Diese harte Entscheidung rief auch die Personalvertreter auf den Plan. Sie unterstützten ihren Kollegen beim Kampf gegen die Entlassung.
Bei der Urteilsverkündigung musste ich vor Freude weinen
Mit Erfolg: Auch das Verwaltungsgericht hält den Rauswurf für überzogen: „Die Straftat erfolgte im Zuge seines anstehenden privaten Umzuges, also ohne Zusammenhang mit den von ihm besorgten Dienstpflichten.“ Obendrein heben die Richter hervor, dass er über seine 16-jährige Dienstzeit nie negativ aufgefallen und bisher unbescholten gewesen sei.
Deshalb milderte das Gericht die Strafe ab. Jetzt bleibt nur noch eine bedingte Geldstrafe übrig. „Ich bin kein emotionaler Mensch, aber bei der Urteilsverkündigung musste ich vor Freude weinen“, erzählt der Feuerwehrmann. Mittlerweile arbeitet er wieder an seiner alten Dienststelle.