Asylverfahren 1: Dublin-System droht Kollaps

Flücht6575834Bloße Fiktion der Geltung der Menschenrechte reicht nicht aus

Dass die bloße Fiktion der Geltung der Menschenrechte nicht ausreicht, hatte der Europäische Gerichtshof in Straßburg schon in den „Griechenland-Fällen“ festgestellt, und bereits im Jahr 2011 die Abschiebung von Asylsuchenden nach Griechenland als Verletzung von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtekonvention (EMRK) – also als unmenschliche und erniedrigende Behandlung – eingestuft. Seitdem werden europaweit keine Abschiebungen mehr nach Griechenland vorgenommen.

Jetzt lässt der Gerichtshof mit einer Entscheidung betreffend die Abschiebung von Asylwerbern nach Italien aufhorchen. Der Gerichtshof in Straßburg hat am Dienstagvormittag entschieden, dass ein afghanisches Elternpaar mit seinen sechs Kindern nicht aus der Schweiz nach Italien abgeschoben werden dürfe.

Er forderte eine dem Alter der Kinder angemessene Betreuung und eine gemeinsame Unterbringung der Familie als Voraussetzung. Sonst würde eine Abschiebung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen.

Bereits im Jahr 2012 hatten deutsche Verwaltungsgerichte die Abschiebung von Asylwerbern nach Italien und Ungarn als unzulässig erklärt und festgestellt, dass die Länder ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der Menschenrechtscharta und der Genfer Flüchtlingskonvention nebst ihren Zusatzprotokollen gegenwärtig nicht mehr hinreichend nachkommen.

Der Standard.at …

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