Die von der FMA wegen „Sendens falscher oder irreführender Signale“ verhängte Strafe von 20.000 Euro hatte Ruttenstorfer beim UVS Wien bekämpft. Der bestätigte jedoch ebenfalls die FMA- Strafe
von Judith Hecht (DiePresse.com)
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) habe zurecht gegen Wolfgang Ruttenstorfer, dem ehemaligen Chef der OMV, einen Strafbescheid von 20.000 Euro verhängt. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis 2011/17/0249 festgestellt.
Der Verfassungsgerichtshof hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die gesetzliche Regelung der Beschwerdemöglichkeiten bei Schubhaft sowie der damit verbundenen Festnahme bzw. Anhaltung.
In der Affäre um Missstände in der BH Zell am See ist die Suspendierung der Bezirkshauptfrau vom Landesverwaltungsgericht bestätigt worden.
Bereits im Vorfeld der Einrichtung der Verwaltungsgerichte zeigte sich, dass die Erstattung von Gutachten durch Amtssachverständige in Verfahren vor den neuen Verwaltungsgerichten ein zentraler Streitpunkt sein wird.