Ein Autofahrer blitzt mit einer Revision an das Höchstgericht ab.
(Die Presse)
Ob eine Vignette ganz, teilweise oder gar nicht an einer Windschutzscheibe klebt, ist keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung. Genau besehen ist es gar keine Rechts-, sondern eine Tatsachenfrage. Jedenfalls aber ist die Frage nicht durch den Verwaltungsgerichtshof zu lösen.
Ein Autofahrer, der vom Landesverwaltungsgericht Tirol zu 300 Euro Geldstrafe verurteilt worden war, weil er die Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet hatte, blitzte deshalb mit einer Revision an den VwGH ab (Ra 2014/06/0001).