Auch Videoaufzeichnungen mit einer Überwachungskamera, die von einer Person an ihrem Einfamilienhaus angebracht wurde und die auf den öffentlichen Straßenraum gerichtet ist, fallen unter den Anwendungsbereich der Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten (RL 95/46/EG).
Dies stellt der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 11.12.2014 – C-212/13 klar. Die Richtlinie ermögliche jedoch die Würdigung des berechtigten Interesses dieser Person, das Eigentum, die Gesundheit und das Leben ihrer selbst und ihrer Familie zu schützen.