VwGH bestätigt Strafbescheid der FMA gegen Ruttenstorfer

presse-logoDie von der FMA wegen „Sendens falscher oder irreführender Signale“ verhängte Strafe von 20.000 Euro hatte Ruttenstorfer beim UVS Wien bekämpft. Der bestätigte jedoch ebenfalls die FMA-  Strafe

von Judith Hecht  (DiePresse.com)

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) habe zurecht gegen Wolfgang Ruttenstorfer, dem ehemaligen Chef der OMV, einen Strafbescheid von 20.000 Euro verhängt. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis 2011/17/0249 festgestellt.

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VfGH: Gesetzesprüfung zu Schubhaft-Beschwerden

vfghlogoDer Verfassungsgerichtshof hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die gesetzliche Regelung der Beschwerdemöglichkeiten bei Schubhaft sowie der damit verbundenen Festnahme bzw. Anhaltung.

Es dürfte bei den Behörden Unsicherheit darüber geben, welche gesetzlichen Regelungen hier herrschen. Die Asylbehörde wendet offenbar die Verfahrensbestimmungen für „normale“ Bescheide an. Das Bundesverwaltungsgericht aber jene, die für Beschwerden gegen Befehls- und Zwangsgewalt gelten.

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Dritte Piste: Verhandlung über Einsprüche im Jänner

 Foto: Roman Boensch/Flughafen Wien AG
Foto: Roman Boensch/Flughafen Wien AG

Im Genehmigungsverfahren für die dritte Piste auf dem Flughafen Wien-Schwechat steht Anfang Jänner die lang erwartete Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht an.

Ab 7. Jänner wird über jene 23 Berufungen von Bürgerinitiativen und Anrainern entschieden, die nach dem positiven Bescheid in erster Instanz im Jahr 2012 gegen die umstrittene dritte Start- und Landebahn eingelegt wurden. Erst dann kann die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) abgeschlossen werden.

Experten im Mediationsverfahren gehen davon aus, dass es 2015 einen Bescheid geben wird.

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VwGH Judikatur / Verfahrensrecht

Die Amtssignatur ersetzt nicht die Genehmigung eines Bescheides. Von dieser Entscheidung sind bei der GKK mehrere tausend Verfahren betroffen.

Das Bundesverwaltungsgericht kam in einem Beschwerdeverfahren gegen die Kostenvorschreibung durch Tiroler Gebietskrankenkassa ( Beitragszuschlag nach § 113 ASVG) zu dem Schluss, dass es der behördlichen Erledigung am Bescheidcharakter mangelt (Erkenntnis vom 19.5.2014, Zl. 1402 2004126-1/4E).

Die dagegen erhobene außerordentliche Revision wurde vom Verwaltungsgerichtshof abgewiesen (Erkenntnis vom 15.10.2014, RA 2014/08/0009).

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VwGH Judikatur / Verfahrensrecht

Einbringung von Rechtsmittel an falsche Email-Adresse ist kein Wiedereinsetzungsgrund

Nicht ganz unerwartet hat der Verwaltungsgerichtshof seine Judikatur, die er zur Einbringung fristgebundener Eingaben durch Telefax entwickelt hat (Erkenntnis von 8. Juli 2004, Zl. 2004/07/0100), auch auf die Einbringung durch Email übertragen. Demnach hat sich der Übersender einer Email zu vergewissern, ob die Übertragung erfolgreich durchgeführt wurde (Erkenntnis vom 8. Oktober 2014, Zl. 2012/10/0100)

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EuGH: Urteil nach Salmonellennachweis in Tirol

orf-atLebensmittelhändler sind auch dann für die Unbedenklichkeit ihrer Ware verantwortlich, wenn diese von anderen Unternehmen produziert und verpackt wurde.

Dies stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in einem Urteil gegen eine Tiroler Lebensmittelfiliale fest.

Anlass war der Fall einer Tiroler Filialleiterin, der nach einer mit Salmonellen kontaminierte Fleischprobe von den Behörden eine Geldstrafe auferlegt worden war. Die Klägerin leitet in Tirol eine Lebensmittelfiliale der Supermarktkette M. 2012 hatte die Lebensmittelaufsicht in ihrer Filiale bei einer Probe von vakuumiertem Putenfrischfleisch Salmonellen festgestellt und das Fleisch deshalb als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet klassifiziert.

Das betroffene Putenfleisch war allerdings von einem anderen Unternehmen als M produziert und verpackt worden.

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Umfassende Prüfpflicht des Gerichts bei der Heranziehung von Amtssachverständigen

gutachtenBereits im Vorfeld der Einrichtung der Verwaltungsgerichte zeigte sich, dass die Erstattung von Gutachten durch Amtssachverständige in Verfahren vor den neuen Verwaltungsgerichten ein zentraler Streitpunkt sein wird.

Während die Gegner in der Heranziehung von Amtssachverständigen eine Verletzung des Gebotes der Waffengleichheit sehen und einen Versuch der parteipolitischen Einflussnahme auf das gerichtliche Verfahren vermuteten– hier wurde insbesondere auf die Habilitationsschrift des Verfassungsrichters Christoph Grabenwarter verwiesen – hielten die Befürworter die Amtssachverständigen für „ unabhängig genug“.

Der Verfassungsgerichtshof hat  jetzt klargestellt, dass auch im neuen Rechtsschutzsystem die Heranziehung von Amtssachverständigen in Verfahren vor Verwaltungsgerichten grundsätzlich zulässig ist, aber an eine Reihe von Voraussetzungen gebunden ist:

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EuGH-Urteil: Deutschland muss arbeitsloser Rumänin kein Hartz IV zahlen

Spiegel online

Mit dieser Entscheidung wird die österreichische Rechtslage bei Gewährung der Mindestsicherung bestätigt.

(EuGH, 11.11.2014 – C-333/13)

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Eine arbeitslose Rumänin hat in Deutschland keinen Anspruch auf Hartz IV. Das Urteil hat Signalwirkung für die gesamte EU.

Das Urteil wurde in ganz Europa mit großer Spannung erwartet: Haben EU-Ausländer in Deutschland ein Recht auf Hartz IV, selbst wenn sie nie gearbeitet haben? Nein, hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Ein Staat müsse die Möglichkeit haben, Zuwanderern ohne Job Sozialleistungen zu versagen, urteilten die Richter. Deutschland darf damit Menschen aus anderen EU-Mitgliedstaaten von staatlichen Leistungen wie Hartz IV ausschließen, wenn sie nur zum Bezug von Sozialleistungen einreisen.

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Nachschulung für Mann, der nicht am Steuer saß

presse-logoEin Autofahrer überzeugte das Landesverwaltungsgericht Steiermark, dass nicht er, sondern ein Freund zu schnell gefahren war. Das Verwaltungsgericht hob die Verpflichtung zur Nachschulung auf und scheiterte am Höchstgericht.

von Benedikt Kommenda  (Die Presse)

71 Stundenkilometer anstatt der im Ortsgebiet erlaubten 50: Dieses Messergebnis hielt, unter Berücksichtigung der üblichen Messtoleranz, die Bezirkshauptmannschaft Voitsberg einem Steirer in einer Strafverfügung vor. Dass der Mann dies widerspruchslos hinnahm, sollte er noch bereuen: Er zahlte nämlich, obwohl er zur Tatzeit gar nicht am Steuer gesessen war, und muss jetzt wohl auch noch zur Führerschein-Nachschulung. Außerdem muss er sich vermutlich länger als gedacht mit dem Probeführerschein begnügen.

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