VwGH bestätigt Strafbescheid der FMA gegen Ruttenstorfer

presse-logoDie von der FMA wegen „Sendens falscher oder irreführender Signale“ verhängte Strafe von 20.000 Euro hatte Ruttenstorfer beim UVS Wien bekämpft. Der bestätigte jedoch ebenfalls die FMA-  Strafe

von Judith Hecht  (DiePresse.com)

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) habe zurecht gegen Wolfgang Ruttenstorfer, dem ehemaligen Chef der OMV, einen Strafbescheid von 20.000 Euro verhängt. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis 2011/17/0249 festgestellt.


Ruttenstorfer hatte in einem Interview mit dem Profil am 18.3.2009 gegenüber der Redakteurin angegeben, dass die OMV ihre MOL-Aktien derzeit nicht verkaufen wolle. Wörtlich: „Wir haben derzeit nicht vor, sie zu verkaufen. Das gilt nicht für die Ewigkeit, aber heuer werden wir sie durchaus behalten.“ Tatsächlich hatte die OMV jedoch wenige Tage vorher Verkaufsbereitschaft gegenüber einem Kaufinteressenten signalisiert. Der Strafbescheid wurde im August 2010 verhängt.

Die von der FMA wegen „Sendens falscher oder irreführender Signale“ verhängte Strafe hatte Ruttenstorfer beim UVS bekämpft. Der bestätigte jedoch ebenfalls die FMA_Strafe. Ruttenstorfer wandte sich darauf hin an den Verwaltungsgerichtshof.

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