VfGH: Gesetzesprüfung zu Schubhaft-Beschwerden

vfghlogoDer Verfassungsgerichtshof hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die gesetzliche Regelung der Beschwerdemöglichkeiten bei Schubhaft sowie der damit verbundenen Festnahme bzw. Anhaltung.

Es dürfte bei den Behörden Unsicherheit darüber geben, welche gesetzlichen Regelungen hier herrschen. Die Asylbehörde wendet offenbar die Verfahrensbestimmungen für „normale“ Bescheide an. Das Bundesverwaltungsgericht aber jene, die für Beschwerden gegen Befehls- und Zwangsgewalt gelten.


Diese Unklarheit bringt jedoch negative Konsequenzen für den Rechtsschutz (etwa Unterschiede bei der Beschwerdefrist) mit sich. Der Verfassungsgerichtshof ist der Ansicht, das Gesetz zur Schubhaft dürfte in diesem Punkt zu unklar sein und hat daher eine Gesetzesprüfung eingeleitet. Die 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter werden nun darüber entscheiden, wie dieser Fall zu lösen ist.

Presseinformation des VfGH …

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