EuGH-Urteil: Deutschland muss arbeitsloser Rumänin kein Hartz IV zahlen

Spiegel online

Mit dieser Entscheidung wird die österreichische Rechtslage bei Gewährung der Mindestsicherung bestätigt.

(EuGH, 11.11.2014 – C-333/13)

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Eine arbeitslose Rumänin hat in Deutschland keinen Anspruch auf Hartz IV. Das Urteil hat Signalwirkung für die gesamte EU.

Das Urteil wurde in ganz Europa mit großer Spannung erwartet: Haben EU-Ausländer in Deutschland ein Recht auf Hartz IV, selbst wenn sie nie gearbeitet haben? Nein, hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Ein Staat müsse die Möglichkeit haben, Zuwanderern ohne Job Sozialleistungen zu versagen, urteilten die Richter. Deutschland darf damit Menschen aus anderen EU-Mitgliedstaaten von staatlichen Leistungen wie Hartz IV ausschließen, wenn sie nur zum Bezug von Sozialleistungen einreisen.


Der EuGH schrieb, die Frau verfüge nicht über „ausreichende Existenzmittel“ und könne deshalb laut EU-Recht kein Recht auf Aufenthalt in Deutschland geltend machen. Sie könne sich deshalb nicht auf das im EU-Recht verankerte Diskriminierungsverbot berufen.

Das Urteil ist aber nicht automatisch auf EU-Bürger übertragbar, die zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen. Hier sind weitere Vorschriften anwendbar, die der EuGH in seinem aktuellen Urteil noch nicht geprüft hat, sagte ein Gerichtssprecher. Einen solchen Fall hatte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel dem EuGH vorgelegt. Dazu gibt es noch keine Entscheidung der Luxemburger Richter.

Der Gerichtshof wies ausdrücklich darauf hin, dass kein Aufnahmestaat von EU-Zuwanderern nach EU-Recht verpflichtet sei, während der ersten drei Monate des Aufenthalts Sozialhilfe zu gewähren. EU-Bürger haben zwar auch ohne Job das Recht, in jedem EU-Land zu leben. Doch dieses Aufenthaltsrecht ist an Bedingungen geknüpft: Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten, aber weniger als fünf Jahren, macht das EU-Recht das Aufenthaltsrecht davon abhängig, dass nicht erwerbstätige Personen über ausreichende eigene Existenzmittel verfügten. Das heißt, sie müssen ein entsprechendes Finanzpolster besitzen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

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