In der Affäre um Missstände in der BH Zell am See ist die Suspendierung der Bezirkshauptfrau vom Landesverwaltungsgericht bestätigt worden.
Sie prüft nun, ob dagegen eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof oder eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht wird.
„Ich muss das im Detail noch prüfen. Das Landesverwaltungsgericht geht davon aus, dass ein Anfangsverdacht für die Suspendierung bestanden hat. Ich werde mir jetzt ansehen, was an Suspendierungsgründen noch übrig ist.“ Die Frist für die Einbringung einer Beschwerde beziehungsweise einer außerordentlichen Revision beträgt sechs Wochen.