Die Gründung des Sterbehilfevereins „Letzte Hilfe“ ist laut Wiener Verwaltungsgericht „gesetzeswidrig“. Nun ziehen die Initiatoren vor den Verfassungsgerichtshof.
Sie wollten einen Verein gründen, der schwerkranke Menschen beim Suizid unterstützt.
Das wurde den beiden Laizisten-Aktivisten Heinz Oberhummer und Eytan Reif, Sprecher der „Initiative Religion ist Privatsache“, von der Polizei verboten. Worauf die beiden Anzeige erstatteten. Nun hat das Wiener Verwaltungsgericht in der Sache entschieden – und die Untersagung der Vereinsgründung bestätigt.
Revisonsbefugnis von Selbstverwaltungskörpern
Im deutschen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Auslegung der Richtlinie 2000/13/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür.
Ein Vorarlberger Student hat vor dem Verwaltungsgericht in Wien Recht bekommen. Seine Festnahme im Oktober 2014 durch die Wiener Polizei war rechtswidrig.
Nach den Änderungen im Apothekenrecht, welche durch die Entscheidung des EuGH (