Sterbehilfe: Verwaltungsgericht Wien lehnt Vereinsgründung ab

presse-logoDie Gründung des Sterbehilfevereins „Letzte Hilfe“ ist laut Wiener Verwaltungsgericht „gesetzeswidrig“. Nun ziehen die Initiatoren vor den Verfassungsgerichtshof.

Sie wollten einen Verein gründen, der schwerkranke Menschen beim Suizid unterstützt.

Das wurde den beiden Laizisten-Aktivisten Heinz Oberhummer und Eytan Reif, Sprecher der „Initiative Religion ist Privatsache“, von der Polizei verboten. Worauf die beiden Anzeige erstatteten. Nun hat das Wiener Verwaltungsgericht in der Sache entschieden – und die Untersagung der Vereinsgründung bestätigt.

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EuGH: Verpackung eines Lebensmittels darf Verbraucher nicht über die Zutaten in die Irre führen

fachgruppe EuroparechtIm deutschen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Auslegung der Richtlinie 2000/13/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür.

Dabei ging es insbesondere um die Frage, ob und inwieweit durch bildliche Darstellung auf das Vorhandensein bestimmter Zutaten angespielt werden darf, die tatsächlich nicht in dem Produkt enthalten sind.

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Polizei nahm Studenten zu Unrecht fest

orf-atEin Vorarlberger Student hat vor dem Verwaltungsgericht in Wien Recht bekommen. Seine Festnahme im Oktober 2014 durch die Wiener Polizei war rechtswidrig.

Der 33-Jährige behält sich vor, Schadenersatz von der Republik zu fordern.

In einem Fall von Misshandlungsvorwürfen gegen die Wiener Polizei gab ein Verwaltungsgericht nun einem Vorarlberger Studenten recht. Demnach war die Festnahme des 33-Jährigen im vergangenen Oktober im Stuwerviertel in der Leopoldstadt rechtswidrig.

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VwGH Judikatur/ Verfahrensrecht

fachgruppe verfahrensrechtAussetzungsentscheidungen bleiben bekämpfbar

Das Verwaltungsgericht Wien hatte in einer Bausache das verwaltungsgerichtliche Verfahren gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG iVm § 38 AVG bis zur rechtskräftigen Entscheidung über eine beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien erhobene Klage unterbrochen.

Das Verwaltungsgericht traf in diesem Beschluss keinen Ausspruch gemäß § 25a Abs. 1 VwGG hinsichtlich der Zulässigkeit einer Revision und führte im Rahmen der im Beschluss enthaltenen Rechtsmittelbelehrung aus, dass gegen diesen verfahrensleitenden Beschluss gemäß § 88a Abs. 3 VfGG und § 25a Abs. 3 VwGG weder eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof noch eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof zulässig sei.

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VwGH Judikatur/ Verfahrensrecht

fachgruppe verfahrensrechtAußerordentliche Revision dient nicht der Vereinheitlichung der Entscheidungspraxis der Verwaltungsgerichte

Der BM für Inneres hatte gegen eine Reihe von Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Wien außerordentliche Revisionen erhoben, mit der Begründung, die Rechtsprechung dieses Gerichtes zur Frage der Ortsüblichkeit einer Unterkunft (iSd § 11 Abs. 2 Z. 2 NAG) sei uneinheitlich. Offenkundiges Ziel der Revision war es, eine bestimmte, vom BMI favorisierte Auslegung für verbindlich zu erklären.

Der Verwaltungsgerichtshof wies die außerordentlich en Revisionen mit der Begründung zurück, mit seinem Vorbringen habe der BM für Inneres keine Rechtsfragen aufgeworfen, denen eine grundsätzliche Bedeutung zukomme.

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Apothekenrecht: Bedarfsprüfung immer mehr unter Druck

ApothekeNach den Änderungen im Apothekenrecht, welche durch die Entscheidung des EuGH (C-367/12 vom 13.02.2014) notwendig wurden, gerät das System der Bedarfsprüfung immer weiter unter Druck: Der Verwaltungsgerichtshof sieht in seiner Entscheidung vom 22.5.2015 (Zl. Ro 2015/10/0004) die angewendeten Methoden der Bedarfsprüfung grundsätzlich als ungeeignet an.

Die Gutachten, welche die Apothekerkammer zur Ermittlung des Bedarfs an neuen Apotheken in der Vergangenheit erstellt hatte, stützten sich im Wesentlichen auch auf die Auswertungen von Konsumenten-Befragungen zu den Themen Beschäftigung, Einrichtungen und Verkehr. Diese Vorgangsweise hatte der Verwaltungsgerichtshof bereits in seiner Entscheidung vom 20.11.2013 zur Zl. 2012/10/0125  als ungenügend erachtet. Die Apothekerkammer hatte auf diese Rechtsprechung reagiert und zur Bedarfserhebung neue Studien in Auftrag gegeben. Zu diesen neuen Studien stellt der Gerichtshof jetzt fest, dass „die bloße Befragung von Personen […] keine geeignete Methode [sei], um […] den durchschnittlichen Bedarf der Bevölkerung an der Leistungen der öffentlichen Apotheken zu erheben“.

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OGH Judikatur / Strafprozessuales Analogieverbot

„Funkzellenauswertung“ zulässig (Art 8 MRK; Art 10a StGG)

Der Senat 12 des OGH gibt einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes statt und stellt die Gesetzwidrigkeit von Beschlüssen, welche die sogenannte „Funkzellenauswertung“ für unzulässig erachteten, fest. Der OGH sieht im Anlassfall – anders als (übereinstimmend) Landesgericht und Oberlandesgericht – in der Anknüpfung der Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung (hier: § 135 Abs 2 Z 3 StPO) an die Kennung einer Funkzelle keinen Verstoß gegen das strafprozessuale Analogieverbot (§ 5 Abs 1 StPO).

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Hausdurchsuchung bei Spar: Einsatz „forensischer“ Software war zulässig

presse-logoDer Vorwurf des Spar-Konzerns, im Zuge einer Hausdurchsuchung sei von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) illegale Spionage-Software eingesetzt worden, war zuerst vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen worden, jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof diese Entscheidung bestätigt.

Der Gerichtshof stellt fest, dass die von der BWB im Zuge der Hausdurchsuchung beim Spar-Konzern gesetzten Maßnahmen von den Hausdurchsuchungsbefehl gedeckt waren.

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