Ein Vorarlberger Student hat vor dem Verwaltungsgericht in Wien Recht bekommen. Seine Festnahme im Oktober 2014 durch die Wiener Polizei war rechtswidrig.
Der 33-Jährige behält sich vor, Schadenersatz von der Republik zu fordern.
In einem Fall von Misshandlungsvorwürfen gegen die Wiener Polizei gab ein Verwaltungsgericht nun einem Vorarlberger Studenten recht. Demnach war die Festnahme des 33-Jährigen im vergangenen Oktober im Stuwerviertel in der Leopoldstadt rechtswidrig.
Der Mann hatte drei Polizisten vorgeworfen, ihn im vergangenen Oktober geschlagen zu haben. Auslöser war dem Mann zufolge, dass er eine Amtshandlung kommentiert habe, bei der drei Polizisten einen Autofahrer befragten. Daraufhin sei er selbst einer Personenkontrolle unterzogen worden. Er habe sich nicht gewehrt, sei aber zu Boden gedrückt, abgeführt, schlussendlich an den Haaren gerissen, mehrmals ins Gesicht geschlagen und danach sieben Stunden in eine Zelle gesperrt worden, ohne dass er einen Anwalt kontaktieren habe dürfen. Er habe dann einen Zusammenbruch erlitten und wurde in ein Spital gebracht.
Interne Ermittlungen in der Polizei
Der 33-Jährige brachte Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein, das nun erkannte, dass die Amtshandlung rechtswidrig war, weil es keinen Grund gegeben habe. Laut „Kurier“ wird gegen die Ermittler nach wie vor intern ermittelt. Im Oktober war das Referat für besondere Ermittlungen mit dem Fall befasst worden. Im Fall einer Strafanzeige wegen Körperverletzung will sich der 33-Jährige als Privatbeteiligter anschließen und Schadenersatz fordern.
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