Der Empfang von Rundfunkprogrammen über Internet-Streaming ist nicht als Rundfunkdarbietung zu qualifizieren, für Computer mit Internet-Anschluss muss daher keine Rundfunkgebühr gezahlt werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Erkenntnis vom 30. Juni 2015 (Ro 2015/15/0015) eine entsprechende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt.
Bundesverwaltungsgericht: Spielbanken-Bescheide aufgehoben
Schwerer Rückschlag für Novomatic und ein schweizerisch-deutsches Bieterkonsortium (Palais Schwarzenberg): Das Gericht hat die Bescheide für alle drei Standorte aufgehoben. Fast genau auf den Tag ein Jahr, nachdem das Finanzministerium die drei neuen Spielbankenlizenzen für Wien und Niederösterreich an den Novomatic-Konzern (Prater und Bruck/Leitha) und ein schweizerisch-deutsches Bieterkonsortium für das Palais Schwarzenberg vergeben hat, hat …
Mit Erkenntnis zu den Zl.
Der VwGH hat seinem jüngesten Erkenntis zur Zl.
Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hat den grenzüberschreitenden Arzneimittelbezug durch deutsche Apotheken für zulässig erklärt.