Sterbehilfe: Verwaltungsgericht Wien lehnt Vereinsgründung ab

presse-logoDie Gründung des Sterbehilfevereins „Letzte Hilfe“ ist laut Wiener Verwaltungsgericht „gesetzeswidrig“. Nun ziehen die Initiatoren vor den Verfassungsgerichtshof.

Sie wollten einen Verein gründen, der schwerkranke Menschen beim Suizid unterstützt.

Das wurde den beiden Laizisten-Aktivisten Heinz Oberhummer und Eytan Reif, Sprecher der „Initiative Religion ist Privatsache“, von der Polizei verboten. Worauf die beiden Anzeige erstatteten. Nun hat das Wiener Verwaltungsgericht in der Sache entschieden – und die Untersagung der Vereinsgründung bestätigt.

In einem am Dienstag zugestellten Urteil wurde die Beschwerde des (noch nicht gegründeten Vereins) „Letzte Hilfe“ abgewiesen. Gemäß § 78 des Österreichischen Strafgesetzbuches sei jegliche Beihilfe zum Selbstmord grundsätzlich und ausnahmslos verboten, die Gründung des Vereins sei daher „gesetzeswidrig“ heißt es in dem Urteil, das der „Presse“ vorliegt. Beihilfe zum Suizid (§78 StGB) wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

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