Schwerpunkt Migration: Rechtsschutz von Asylsuchende gegen verweigerte Grundversorgung

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Auf Grund des Antrages eines durch die Diakonie vertretenen minderjährigen syrischen Asylsuchenden hatte sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Frage auseinanderzusetzen, welcher Rechtsschutz Asylsuchenden gegen die Nichtgewährung der Grundversorgung zur Verfügung steht.

Nach dem Vorbringen der Diakonie musste der Minderjährige seit seiner Antragstellung auf internationalen Schutz in Traiskirchen im Zelt am Boden schlafen, habe keine Kleidung erhalten und werde weder psychologische noch pädagogische betreut. Der Jugendliche sei damit in seinem durch das Grundversorgungsgesetz und die EU- Aufnahmerichtlinie gewährleisteten Rechten verletzt.

Es wurde beim BVwG eine Verhaltensbeschwerde wegen „rechtswidrigen Unterlassens der Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse von schutzbedürftigen Personen und entsprechend adäquater Unterbringung“ eingereicht und beantragt, das Bundesverwaltungsgericht möge mittels Beschluss verfügen, dass der Antragsteller vorläufig in einer speziell für Minderjährige geeigneten Unterkunft i.S.d. Aufnahmerichtlinie untergebracht und dem Kindeswohl entsprechend versorgt bzw. betreut werde.

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Umweltrecht: Mehr Rechte für Projektgegner in Umweltverfahren

Europäischer_Gerichtshof_Emblem.svgEin Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt das österreichische Verfahrensrecht auf den Kopf

Mit einer aufsehenerregenden Entscheidung (15. 10. 2015, C-137/14) hat der Europäische Gerichtshof neue Regeln für die Genehmigung von Großprojekten geschaffen. Projektgegner werden künftig bis zum Schluss mitreden können, selbst wenn sie gesetzliche Einspruchsfristen versäumt haben.

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Verwaltungsgerichtshof hebt die „Entlassung“ eines UVS-Richters auf

richter_apaWien: Für die Überleitung der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate zu Richtern der (neuen) Verwaltungsgerichte war von Verfassungs wegen im Jahr 2013 ein eigenes Verfahren vorgesehen:

UVS-Mitglieder, deren Bewerbung abgelehnt wurde, hatten das Recht, gegen den ablehnenden Bescheid Beschwerde an die Höchstgerichte des öffentlichen Rechts zu erheben.

Die Wiener Landesregierung hatte – als einzigen Fall in Österreich – die Überleitung eines Wiener UVS-Richters abgelehnt. Der betreffende negative Bescheid vom 12.06.2013 erging in einem Verfahren, in dem nahezu alle rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätze verletzt wurden.

Die Behandlung der an den Verfassungsgerichtshofes gerichteten Beschwerde wurde von diesem mit Beschluss vom 11.12.2013, Zl. B 777/2013, jedoch abgelehnt, „da spezifische verfassungsrechtliche Überlegungen im Beschwerdefall nicht anzustellen“ seien.

Nun hat der Verwaltungsgerichtshof über die an ihn gerichtete Beschwerde entschieden und den Bescheid der Wiener Landesregierung wegen „Rechtswidrigkeit seines Inhaltes“ aufgehoben.

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Hypo-Untersuchungsausschuss: Bundesverwaltungsgericht verhängte Beugestrafe wegen Nicht-Erscheinens einer Auskunftsperson

hypo ausschussDer Hypo-Untersuchungsausschuss ist der erste Untersuchungsausschuss, der nach den Regeln der im Dezember 2014 beschlossenen Verfahrensordnung abgehalten wird.

Nach diesen Regelungen können je nach Fall und Sachlage der Verfassungsgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht oder die Volksanwaltschaft (als Schiedsstelle) befasst werden.

Nach der Bestimmung des § 36 Abs. 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO-UA) kann ein Untersuchungsausschuss beim Bundesverwaltungsgericht die Verhängung einer Beugestrafe beantragen, wenn eine Auskunftsperson der ihr zu eigenen Handen zugestellten Ladung ohne genügende Entschuldigung nicht Folge leiste.

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Informationsfreiheit versus Datenschutz

docfinder-logoJene Bestimmung des Datenschutzgesetzes (§ 28 Abs. 2) die dem Einzelnen ein – begründungsloses – Widerspruchsrecht gegen eine – gesetzlich nicht angeordnete – Verwendung seiner Daten einräumt, wurde vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben (G 264/2015-18, vom 8. Oktober 2015).

Gegenstand des Verfahrens vor dem VfGH war die Beschwerde eines Internetportals (www.docfinder.at), welches Daten von in Österreich praktizierenden Ärzten verzeichnet.

Für jeden verzeichneten Arzt enthält das Portal eine eigene Seite, auf der Name, Praxisadresse und-telefonnummer, Vertragskassen, Ordinationszeiten und Diplome der Österreichischen Ärztekammer des jeweiligen Arztes angegeben sind. Die Nutzer des Portals können über eine Suchfunktion nach diesen Informationen in der Datenbank suchen, weiters können angemeldete Benutzer des Internetportals Bewertungen und Erfahrungsberichte zu dem jeweiligen Arzt veröffentlichen.

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VfGH kippt das generelle Verbot der Verwendung gentechnischer Daten durch Versicherungen

vfghlogoDas Gentechnikgesetz (§ 67) verbietet es Versicherern, Ergebnisse von genetischen Analysen von Versicherungsnehmern oder Versicherungswerbern zu erheben, zu verlangen, anzunehmen oder sonst zu verwerten. Zuwiderhandlung sind als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafe bis zu 36 300 Euro zu bedroht (§ 109).

Gegen diese Bestimmung wurde von Versicherungsunternehmen Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof erhoben; diese erachten sich durch dieses Verbot unmittelbar und nachteilig in ihren Rechten verletzt. Ein zumutbarer Weg zur Abwehr dieses Eingriffs in die Rechtssphäre der antragstellenden Parteien stehe diesen nicht zur Verfügung, da den Versicherern nicht zumutbar sei, Daten aus genetischen Analysen zu erheben und zu verwenden, nur um ein verwaltungsbehördliches Strafverfahren zu provozieren.

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Die Justiz muss ihre Urteile rausrücken

nicht-mehr-blind-dasDas Bundesverfassungsgericht hat eine epochale Entscheidung gefällt: Gerichte müssen Entscheidungen Journalisten zugänglich machen. Bislang läuft die Presse den Richtern hinterher.

von Jochen Zenthöfer (FAZ)

Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Presse in ihrem Anspruch auf die Übermittlung gerichtlicher Entscheidungen. In einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung statuiert Karlsruhe damit erstmals eine Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen. Damit folgt Karlsruhe der pressefreundlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und geht sogar noch darüber hinaus. Denn die geforderte Veröffentlichungspflicht erstreckt sich nicht nur auf rechtskräftige Entscheidungen, sondern greift schon vor Rechtskraft (Az.: 1 BvR 857/15). Seit Monaten war zwischen Medien und Gerichten über Urteilsveröffentlichungen gestritten worden, etwa im Fall des früheren Fußballmanagers Uli Hoeneß.

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VfGH: Rechtspfleger dürfen Wohnbeihilfeverfahren führen

vfghlogoAuf Grund eines Antrages des Verwaltungsgerichtes Wien hatte der Verfassungsgerichtshof neuerlich zu prüfen, ob die eigenständige Führung und Erledigung von Beschwerdeverfahren durch Rechtspfleger zulässig ist. Diesmal betraf es Verfahren nach dem Wiener Wohnbeihilfegesetz.

In seiner Entscheidung G 256/2015 ua. vom 28.09.2015 stellt der Gerichtshof nunmehr fest, dass Beschwerden über die Gewährung von Wohnbeihilfe entgegen dem Vorbringen des antragstellenden Gerichts ihrem Wesen nach geeignet sind, von Rechtspflegern besorgt zu werden. Dies trifft dabei nicht nur auf die Möglichkeit einer Übertragung zur Besorgung bestimmter Verfahrensschritte und Erledigungsarten zu, sondern kann das Verfahren auch zur Gänze übertragen werden.

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