Vorabentscheidungsverfahren des deutschen Bundesverwaltungsgerichts zum Schutz von Betrieb- und Geschäftsgeheimnissen
Im Anlassfall verweigerte die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einem im Jahr 2005 durch betrügerische Machenschaften geschädigten Unternehmen die Akteneinsicht in Unternehmensunterlagen. Der Antragsteller hatte seinen Antrag auf Akteneinsicht auf die Bestimmungen des deutschen Informationsfreiheitsgesetzes gestützt.
Gegen die Verweigerung der Akteneinsicht wurde beim zuständigen Verwaltungsgericht geklagt, der Fall landet in weiterer Folge beim Verwaltungsgerichtshof. Dieser scheiterte vorerst an der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der behördlichen Entscheidung, da auch das Bundesministerium für Finanzen – als oberster Aufsichtsbehörde – die Vorlage der Akten mit dem Hinweis auf Geheimhaltungspflichten nach dem Kreditwesengesetz verweigerte.
Der seinerzeitige Verteidigungsminister war von der BH Murtal als (ehemaliges) oberstes Organ des Bundes wegen fünf Übertretungen nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz bestraft worden, welche in der Truppenküche eines Truppenübungsplatzes (Seethaler Alpe) festgestellt worden waren.
Die Praxis der Verhandlungsführung bei den Verwaltungsgerichten ist ziemlich einheitlich.
In seinem nunmehr sechsten (!) Erkenntnis zur Entscheidungskompetenz der beim Verwaltungsgericht Wien tätigen Rechtspfleger hat der Verfassungsgerichtshof nun entschieden, dass es verfassungsrechtlich zulässig ist, Beschwerden gegen baupolizeiliche Aufträge durch Rechtspfleger entscheiden zu lassen (VfGH 25.11.2015, G 404/2015).
Die Türkei hat mit der Blockade des Video-Portals YouTube von Mai 2008 bis Oktober 2010 nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Meinungsfreiheit verletzt.