Winkelfehler bei Geschwindigkeitsmessungen mit Lasermessgeräten

270308_0_xio-fcmsimage-20100809162254-006009-4c600f3e5ac5b.313425702_1001In einem vom Verwaltungsgericht Wien jüngst zu beurteilenden Fall einer Geschwindigkeitsmessung (102 km/h im Ortsgebiet) mittels Laser (Messgerät der Bauart TruSpeed) stellte sich die Frage, ob und inwieweit eine Niveauunterschied zwischen dem Standort des Messgeräts und dem gemessenen Fahrzeug das Messergebnis beeinflussen kann, insbesondere ob eine Messung bergauf (eines auf abschüssiger Fahrbahn zum Messgerät herannahenden Fahrzeuges) zulässig ist.

von Gerald Fegerl

Beim Einsatz von Lasergeräten praktisch relevant und daher in den Verwendungsbestimmungen des Messgeräts eigens erwähnt ist die Möglichkeit einer Messung von einer Position deutlich über Fahrbahnniveau (wie von einer Brücke auf eine darunter hindurchführende Fahrbahn oder von einem neben der Straße befindlichen Damm bzw. einer Böschung). Diesbezüglich weisen die Verwendungsbestimmungen darauf hin, dass dies unter Beachtung der systematischen Winkelfehler ebenfalls zulässig sei. Damit solche systematischen Winkelfehler nicht zu groß werden, ist ganz allgemein die Position so zu wählen, dass bei der Messung die Strahlrichtung des Lasers mit der Bewegungsrichtung des gemessenen Fahrzeuges weitestgehend übereinstimmt. Bei einer Übereinstimmung der Laserstrahlrichtung mit der Bewegungsrichtung des gemessenen Fahrzeuges (Winkel 0°) ist das Messergebnis innerhalb der Eichfehlergrenzen richtig. Da dieser Winkel in der Praxis üblicherweise von 0° verschieden ist, entstehen dadurch sogenannte Winkelfehler.

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Glückspielgesetz: Verwaltungsgerichte setzen Verfahren aus

glücksspiel 345Gemäß § 34 Abs. 3 VwGVG kann ein Verwaltungsgericht ein Verfahren über eine Beschwerde mit Beschluss aussetzen, wenn vom Verwaltungsgericht in einer erheblichen Anzahl von anhängigen oder in naher Zukunft zu erwartenden Verfahren eine Rechtsfrage zu lösen ist, die bereits Gegenstand eines beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Revisionsverfahrens ist.

Über die Anzahl der Verfahren wegen Übertretungen des Glückspielgesetzes, welche bisher bei den Verwaltungsgerichten bzw. beim Verwaltungsgerichtshof anhängig wurden, sind keine Statistiken bekannt. Allein in Oberösterreich sollen es mehr als 1.100 Verfahren sein.

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VwGH Judikatur / Verfahrensrecht – „Mündliche“ Beschwerdeerhebung zulässig

fachgruppe verfahrensrechtNach der bis zur Einführung der Verwaltungsgerichte geltenden Rechtslage war es zulässig, Berufungen auch mündlich einzubringen, sofern darüber von der Behörde eine Niederschrift aufgenommen worden war (VwGH vom 5. Mai 2004, Zl 2001/20/0195).

Mit § 12 VwGVG wurde ausdrücklich angeordnet, dass bis zur Vorlage der Beschwerde an das Verwaltungsgericht, die Schriftsätze bei der belangten Behörde einzubringen sind. Aus dieser Bestimmung wurde das „Schriftlichkeitserfordernis“ für die an ein Verwaltungsgericht erhobene Beschwerde abgeleitet. Unter Hinweis auf diese Regelung hatte im Anlassfall das Verwaltungsgericht eine Beschwerde, welche bei der Behörde niederschriftlich zu Protokoll gegeben worden war, als unzulässig zurückgewiesen.

In seinem Erkenntnis vom 18. Dezember 2015, Zl. Ra 2015/02/0169, folgte der Verwaltungsgerichtshof dieser Rechtsansicht nicht.

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OGH: ORF muss Vordienstzeiten seiner Mitarbeiter anrechnen

OGHDer ORF muss laut Oberstem Gerichtshof (OGH) Mitarbeitern in einem aufrechten Dienstverhältnis auch jene Vordienstzeiten anrechnen, die vor dem 19. Lebensjahr liegen.

Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Vorjahr entschieden, dass die Nichtanrechnung von Vordienstzeiten von Beamten bzw. Mitarbeitern staatsnaher Unternehmen vor dem 19. Lebensjahr gegen das Altersdiskriminierungsverbot verstößt.

Die Verhandlungen zwischen ORF-Geschäftsführung und Betriebsrat über eine innerbetriebliche Umsetzung des EuGH-Spruchs waren zunächst gescheitert, der Betriebsrat klagte deshalb vor dem OGH, dieser entschied nun im Sinne der Belegschaftsvertretung.

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LVwG Oberösterreich: Vorabentscheidungsverfahren zur Rechtsstellung der Verwaltungsgerichte

logo_lvwgDas Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat aus Anlass eines Verwaltungsstrafverfahrens nach dem Glückspielgesetz beim EuGH die Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahren beantragt.

Die an den EuGH herabgetragene Fragestellung (Antrag vom 14.12.2015) zielt zur Klärung der Frage ab, ob die Stellung der Verwaltungsgerichte im Verwaltungsstrafverfahren in Österreich mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

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Geheimhaltungspflichten versus wirksamen Rechtsschutz

Bildschirmfoto_2015-01-11_um_20.08.56Vorabentscheidungsverfahren des deutschen Bundesverwaltungsgerichts zum Schutz von Betrieb- und Geschäftsgeheimnissen

Im Anlassfall verweigerte die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einem im Jahr 2005 durch betrügerische Machenschaften geschädigten Unternehmen die Akteneinsicht in Unternehmensunterlagen. Der Antragsteller hatte seinen Antrag auf Akteneinsicht auf die Bestimmungen des deutschen Informationsfreiheitsgesetzes gestützt.

Gegen die Verweigerung der Akteneinsicht wurde beim zuständigen Verwaltungsgericht geklagt, der Fall landet in weiterer Folge beim Verwaltungsgerichtshof. Dieser scheiterte vorerst an der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der behördlichen Entscheidung, da auch das Bundesministerium für Finanzen – als oberster Aufsichtsbehörde – die Vorlage der Akten mit dem Hinweis auf Geheimhaltungspflichten nach dem Kreditwesengesetz verweigerte.

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Verteidigungsminister für Missstände in Truppenküche nicht verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich

120123_sth_berufsheerpilotprojekt_00_00_10_13.5034621Der seinerzeitige Verteidigungsminister war von der BH Murtal als (ehemaliges) oberstes Organ des Bundes wegen fünf Übertretungen nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz bestraft worden, welche in der Truppenküche eines Truppenübungsplatzes (Seethaler Alpe) festgestellt worden waren.

Der Schuldspruch des Straferkenntnisses wurde vom Landesverwaltungsgericht Steiermark bestätigt.

Dagegen wurde Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben und vorgebracht, in Angelegenheiten des Bundesheeres herrsche „absoluter Vorrang der Hoheitsverwaltung“, weshalb auch die Truppenverpflegung nicht als Akt der Privatwirtschafts-, sondern der Hoheitsverwaltung zu werten sei. Im Bereich der Hoheitsverwaltung komme jedoch eine verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit von Organwaltern gerade nicht in Betracht, weshalb die angefochtene Entscheidung denkunmöglich sei.

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VfGH prüft Verbot eines Jagdverbots

Kärntner Jagdgesetz am Prüfstand – Duldungspflicht scheint Eingriff in Eigentumsrecht mit „besonderer Intensität“ Anlass für die amtswegige Prüfung war die Beschwerde eines Kärntners, der bei der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau und beim Landesverwaltungsgericht mit seinem Wunsch nach einem Jagdverbot für sein Grundstück gescheitert war. Hier den Beitrag im „Standard“ lesen…  

VwGH/Judikatur: Amtsstunden gelten auch für den Computer

Wer beim Bundesverwaltungsgericht etwas einbringen will, kann dies auch in elektronischer Form tun. Aber er sollte dabei tunlichst die Amtsstunden des Gerichts (acht bis 15 Uhr) beachten. Das zeigt ein aktuelles Urteil zu einem Fall, bei dem eine Revision erst um 16 Uhr, 41 Minuten und 31 Sekunden eingebracht wurde. Zu spät, sagte das Bundesverwaltungsgericht …

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Verfahrensrecht: Das Mysterium der mündlichen Verkündung von Erkenntnissen

fachgruppe verfahrensrechtDie Praxis der Verhandlungsführung bei den Verwaltungsgerichten ist ziemlich einheitlich.

In jenen Verfahren, in denen keine Beweisaufnahme erforderlich ist, wird im Rahmen des „Rechtsgesprächs“ das Beschwerdevorbringen erörtert und werden die gegenseitigen Standpunkte ausgetauscht. Im Anschluss erfolgt dann die mündliche Verkündung der Entscheidung.

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