Die in Oberösterreich geplante Kürzung der Mindestsicherung für anerkannte Asylwerber und subsidiär Schutzberechtigte ist für den Verfassungsrechtler Theo Öhlinger EU-rechts- und verfassungswidrig.
Einerseits verstoße die Differenzierung zwischen EU-Bürgern und anerkannten Flüchtlingen gegen Unionsrecht, die Mindestsicherung für alle zu kürzen, würde nach Ansicht von Öhlinger wiederum zu einem massiven verfassungsrechtlichen Problem führen, weil: „Die Kürzung darf nicht unverhältnismäßig sein.“
Diese Grenze sei aber rasch erreicht, weil die BMS – wie der Name schon sage – ohnehin nur den Mindestbedarf abdecke. In der Oberösterreichischen Landesverfassung sei zudem die Menschenwürde festgeschrieben und eine Mindestsicherung, die die Menschenwürde nicht mehr gewährleiste, würde dagegen verstoßen, so der Jurist.