Geheimhaltungspflichten versus wirksamen Rechtsschutz

Bildschirmfoto_2015-01-11_um_20.08.56Vorabentscheidungsverfahren des deutschen Bundesverwaltungsgerichts zum Schutz von Betrieb- und Geschäftsgeheimnissen

Im Anlassfall verweigerte die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einem im Jahr 2005 durch betrügerische Machenschaften geschädigten Unternehmen die Akteneinsicht in Unternehmensunterlagen. Der Antragsteller hatte seinen Antrag auf Akteneinsicht auf die Bestimmungen des deutschen Informationsfreiheitsgesetzes gestützt.

Gegen die Verweigerung der Akteneinsicht wurde beim zuständigen Verwaltungsgericht geklagt, der Fall landet in weiterer Folge beim Verwaltungsgerichtshof. Dieser scheiterte vorerst an der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der behördlichen Entscheidung, da auch das Bundesministerium für Finanzen – als oberster Aufsichtsbehörde – die Vorlage der Akten mit dem Hinweis auf Geheimhaltungspflichten nach dem Kreditwesengesetz verweigerte.


Erst im Jahr 2013 (!) hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass dem Antragsteller ein Zugang zu (einem Teil) der Unterlagen zusteht. Dagegen wurde wiederum Revision an das Bundesverwaltungsgericht erhoben, welches nun ein Vorabentscheidungsverfahren eingeleitet hat.
Die aufgeworfenen Fragenstellungen betreffen die Reichweite des in den unionsrechtlichen Vorschriften vorgesehenen Schutzes von Betrieb- und Geschäftsgeheimnissen.

Hier den Beschluss des deutschen Bundesverwaltungsgerichts lesen…

siehe dazu auch: Initiative „Frag den Staat“

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