Judikatur VfGH / Doppelstaatsbürger: Türkische „Wählerevidenzliste“ ist kein taugliches Beweismittel

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Die türkischen „Wählerevidenzliste“ ist kein taugliches Beweismittel, da Herkunft und Authentizität dieses Datensatzes ungeklärt sind. Behörden und Gerichte trifft die Verpflichtung zur amtswegigen Ermittlung des Sachverhaltes. Das Überwälzen der Beweislast auf den Betroffenen verbietet sich aus verfassungsrechtlicher Sicht ( VfGH 11.12.2018, E 3717/2018).

Das Verwaltungsgericht Wien war im Anlassfall davon ausgegangen, dass der fragliche Datensatz den Inhalt einer türkischen „Wählerevidenzliste“ im Hinblick auf in Österreich bzw. in Wien Wahlberechtigte und damit türkische Staatsangehörige wiedergibt. Inhalt und Form einer solchen Wählerevidenzliste war für das Verwaltungsgericht, wie insbesondere die im Zuge des Ermittlungsverfahrens eingeholten Stellungnahmen der zuständigen Bundesminister ergaben, aber nicht feststellbar.

Der Verfassungsgerichtshof stellte dazu fest, dass damit ein Ergebnis des Verfahrens unterstellt wird, das im Verfahren gerade nicht geklärt werden konnte. Vielmehr ergibt das Verfahren unstrittig, dass der Datensatz nicht authentisch und hinsichtlich seiner Herkunft und des Zeitpunktes seiner Entstehung nicht zuordenbar ist. Die mangelnde Authentizität und die ungeklärte Herkunft der Inhalte dieses Datensatzes, die festgestelltermaßen dem schreibenden Zugriff von wem auch immer offen standen, schließen es von vorneherein aus, dass dieser Datensatz für die Zwecke des § 27 Abs. 1 StbG im Hinblick auf den Beschwerdeführer ein taugliches Beweismittel darstellt. (Siehe dazu: VwGH zum Beweiswert des türkischen Personenstandregisters)

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Vorarlberger Verwaltungsgericht kippt Pflegeregress für Mieteinnahmen

Mieteinnahmen zählen der Entscheidung zufolge als Vermögen. Das Land Vorarlberg überlegt eine Revision.

Das Landesverwaltungsgericht in Vorarlberg hat im Zusammenhang mit dem inzwischen abgeschafften Pflegeregress den Regress auf Mieten gekippt. Mieteinnahmen zählen demnach als Vermögen und nicht als Erträgnisse, berichteten die „Vorarlberger Nachrichten“ unter Berufung auf die Gerichtsentscheidung am Mittwoch.

Eine Vorarlbergerin hatte demnach einen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft beeinsprucht, wonach sie ihr Haus vermieten muss, damit Mieteinnahmen einen Teil ihres Pflegeplatzes finanzieren. Für das Landesverwaltungsgericht stellte der Bescheid bereits einen Zugriff auf Vermögen dar. Demnach sei jede Art der Verwertung von Vermögen unzulässig, die Vermietung einer Wohnung zähle dazu, so das Landesverwaltungsgericht. Außerdem entzöge man die Liegenschaft so einer anderen Nutzung.

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Judikatur VwGH / Zur Strafbarkeit bei Nichtübermittlung von Lohnunterlagen

Der VwGH hatte im Rahmen einer ordentlichen Revision die Rechtsfrage zu entscheiden, ob im Falle einer (bereits erfolgten) rechtskräftigen Bestrafung wegen der Nichtbereithaltung der Lohnunterlagen gemäß § 7d Abs. 1 AVRAG überdies – bei Nichtübermittlung der Lohnunterlagen trotz Aufforderung gemäß § 7f Abs. 1 Z 3 AVRAG – eine Bestrafung wegen Übertretung der letztgenannten Bestimmung in Betracht kommt, und zwar auch dann, wenn die von der Behörde angeforderten Lohnunterlagen gar nicht existieren.

Der VwGH verwies auf sein Erkenntnis vom 20.9.2018, Ra 2017/11/0233. In diesem sprach er aus, dass die in § 7f Abs. 1 AVRAG zum Ausdruck kommende Kontrollverpflichtung der Abgabenbehörde auch nach der Verwirklichung des Tatbildes des § 7d Abs. 1 AVRAG bestehen bleibt. Nach dem zitierten Erkenntnis setzt daher ein Arbeitgeber unbeschadet der Begehung einer Verwaltungsübertretung wegen Nichtbereithaltung der Unterlagen ein weiteres strafbares Verhalten, wenn er durch Nichtübermittlung der abverlangten Unterlagen die Kontrolle vereitelt.

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Doppelstaatsbürger: Überprüfung fragwürdig?

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Rund um die Prüfverfahren gegen angebliche österreichisch-türkische Doppelstaatsbürger wird immer mehr Kritik am Vorgehen der Behörden und Gerichte laut. „Da stellt es einem die Haare auf“, wird Verfassungsrechtler Funk zu den Prüfverfahren im „Standard“ zitiert.

Auch im Rechtspanorama der „Presse“ wird diese Woche in einem Gastbeitrag der Frage nachgegangen, ob die behördliche Kontrolle türkischstämmiger Staatsbürger aufgrund einer undatierten Liste unbekannten Ursprungs mit rechtsstaatlichen Standards vereinbar ist.

Kernpunkt der Kritik ist die Frage, welchen „Beweiswert“ der von der FPÖ vorgelegte Datensatz hat. Das Bundeskriminalamt, das mit einer forensischen Prüfung beauftragt worden war, kam im Juni 2017 zum Schluss, dass „nicht festgestellt werden“ könne, „wie alt die Daten sind, in welcher Abfolge und wo diese entstanden sind“, da der Originaldatenträger für eine forensisch korrekte Untersuchung nicht zur Verfügung gestanden war.

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Sozialdumping: EuGH kippt österreichische Regelung

Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat eine österreichische Regelung gegen Sozialdumping gekippt.

Eine in Österreich vom Auftraggeber zu zahlende Sicherheit für ausländische Dienstleister verstößt nach einem heute veröffentlichten Urteil (C-33/17) des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen EU-Recht.

Im konkreten Rechtsstreit hat das slowenische Unternehmen Cepelnik Bauarbeiten an einem Einfamilienhaus in Kärnten erbracht. Wert: 12.200 Euro. Die Firma verlangte vom österreichischen Auftraggeber noch den ausstehenden Restwerklohn in Höhe von 5.200 Euro.
Der Auftraggeber machte geltend, den ausstehenden Lohn bereits bezahlt zu haben. Er habe besagte 5.200 Euro mit schuldbefreiender Wirkung als Sicherheitsleistung an die österreichischen Behörden abführen müssen.

Summe als Sicherheit hinterlegt

Der Grund: Dem slowenischen Bauunternehmen könnte in Österreich eine Geldstrafe wegen mutmaßlicher Nichtanmeldung entsandter Arbeitnehmer und fehlender Bereithaltung der Lohnunterlagen in deutscher Sprache drohen. Eine Untersuchung gegen die Firma läuft.

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Judikatur VwGH / Umweltrecht: Beschwerderecht für Bürgerinitiativen auch bei einfachen UVP-Verfahren

Bürgerinitiativen haben künftig auch in vereinfachten UVP-Verfahren Parteistellung und Beschwerdebefugnis; entgegenstehende innerstaatliche Normen haben aufgrund des Vorrangs des Unionsrechts unangewendet zu bleiben. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in einem aktuellen Erkenntnis entschieden (VwGH vom 27. 9. 2018, Ro 2015/06/0008).

Die Frage der Parteistellung von Bürgerinitiativen war seit der Differenzierung zwischen normalem und vereinfachtem UVP-Verfahren im Jahr 2000 strittig. Gegen die volle Parteistellung wurde unter anderem eingewandt, dass die Aarhus-Konvention Bürgerinitiativen nicht kennt und sich insofern an der Unterscheidung nicht stören kann.

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Judikatur VwGH / Nichterstattung der ZKO 3 Meldungen und Nichtübermittlung der Abschriften derselben

Der VwGH hat sich in seinem Erkenntnis vom 20.09.2018 mit der Frage auseinandergesetzt, ob es zulässig ist, den Arbeitgeber bei einer Entsendung im Sinne des § 7b AVRAG einerseits dafür zu bestrafen, dass er die ZKO 3 Meldungen nicht erstattet, und andererseits zusätzlich diese Abschriften trotz Aufforderung nicht an die Abgabenbehörde übermittelt hat.

Die Verpflichtung zur Übermittlung der verlangten Unterlagen reicht grundsätzlich so weit, als diese existieren oder ihre Beschaffung zumutbar ist (vgl. zur erforderlichen Verhältnismäßigkeit der Kontrollmaßnahmen auch Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2014/67/EU – „IMI-Verordnung“).

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Deutschland: Studie über Richterurteile zeigt große regionale Unterschiede

Ob ein Räuber in den Knast muss, hängt nicht nur von seiner Tat ab. Sondern auch davon, ob er etwa vor einem Nürnberger Richter steht – oder vor einem aus Bremen. Wurde der Täter in Nürnberg erwischt, bekommt er in 60 Prozent der Fälle eine Haftstrafe ohne Bewährung. In Bremen hingegen nur in 40 Prozent der Fälle. Vorstrafen und Schwere des Delikts sind bei dem Vergleich berücksichtigt.

Unterschiede in Strafzumessung signifikant 

Das ist das Ergebnis einer Analyse des Wissenschaftlers Volker Grundies. Er forscht am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. In einer aktuellen Studie hat er herausgefunden, dass es für die Härte des Urteils eine Rolle spielt, in welcher Region das Gericht ist. Dazu analysierte er 1,5 Millionen Entscheidungen aller rund 800 deutschen Amts- und Landgerichte aus den Jahren 2004, 2007 und 2010.

Besonders hohe Strafen verhängten demnach Gerichte in Oberbayern und Südhessen, vergleichsweise Milde herrschte dagegen in Baden und Schleswig-Holstein. Die strengsten Richter sitzen im Landgerichtsbezirk München I, die mildesten im Freiburger Bezirk.

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Doppelstaatsbürger: Vier Fälle beim Verfassungsgericht

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Die Causa um mutmaßliche austro-türkische Doppelbürger beschäftigt nach dem Verwaltungsgerichtshof nun auch das Verfassungsgericht.

Beim Verfassungsgerichtshof sind vier Beschwerden gegen die Aberkennung österreichischer Staatsbürgerschaften anhängig, wie Sprecher Wolfgang Sablatnig am Donnerstag sagte. In einem Fall wurde aufschiebende Wirkung gewährt. Zweifel gibt es indes an den angeblichen türkischen Wählerlisten.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte in einem am Montag publik gewordenen Urteil die Verwendung dieser Listen (die den Behörden von der FPÖ zugespielt worden waren) als Beweismittel genehmigt. Allerdings relativierte VwGH-Sprecher Wolfgang Koller am Donnerstag die Bedeutung dieses Urteils. Der Beschluss sei kein „Persilschein“ für die Verwendung dieser Listen. Es handle sich nämlich nur um eine Einzelfallentscheidung und die Authentizität der Liste sei in dieser Beschwerde gar nicht angezweifelt worden.

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3. Piste Flughafen Wien: VfGH lehnt Behandlung der Beschwerde von Bürgerinitiativen ab

Keine Bedenken gegen eine Bestimmung des Luftfahrtgesetzes und gegen die Luftverkehr-Lärmimmissionsschutzverordnung.

Der Verfassungsgerichtshof hat die Behandlung einer Beschwerde von Bürgerinitiativen gegen die Bewilligung für den Bau einer dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat abgelehnt und die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten. Die Richterinnen und Richter halten in ihrem Beschluss vom 4. Oktober 2018 fest, dass keine spezifisch verfassungsrechtlichen Fragen zu klären waren sowie das Vorbringen einer Verletzung in Rechten wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes und einer gesetzwidrigen Verordnung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hatte.

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