Eine Einreise ohne Ausweisdokument darf aber nicht verwehrt werden.
EU-Bürger müssen bei Reisen in andere Mitgliedsstaaten ein Ausweisdokument mitführen. Eine solche Auflage verstoße nicht gegen das Recht auf Freizügigkeit. Ein gültiger Reisepass oder Ausweis erleichtere die mögliche Überprüfung der Identität von Personen, um festzustellen, ob sie ein Recht auf Freizügigkeit haben.
Auch von ihren eigenen Bürgern dürfen die Mitgliedsstaaten verlangen, ein Reisedokument vorzuzeigen. Eine Einreise ohne Pass oder Ausweis darf ihnen aber nicht verwehrt werden (Rechtssache C-35/20).
Strafen müssen verhältnismäßig sein