Die Entscheidungen eines Personalsenats eines Verwaltungsgerichts (hier: BFG) können mit Revision beim Verwaltungsgerichtshof angefochten werden, auch wenn dies im Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz nicht ausdrücklich normiert ist (VwGH 28.10.2021, Ro 2021/09/0007, Ro 2021/09/0030).
Dienstbeurteilung eines Personalsenats erfolgt als „Beschluss“
Der Personalsenat des Bundesfinanzgerichts hatte für den Revisionswerber für das Kalenderjahr 2020 von Amtswegen eine Dienstbeschreibung durchgeführt und festgestellt, „unter Berücksichtigung der Kriterien des § 54 Abs. 1 RStDG“ habe sich die Gesamtbeurteilung „nicht entsprechend“ ergeben. Gemäß § 55 Abs. 2 RStDG könne der Richter gegen die Gesamtbeurteilung binnen zwei Wochen nach Zustellung der Mitteilung Beschwerde an den Personalsenat des übergeordneten Gerichtshofes erheben. Da für das Bundesfinanzgericht kein Personalsenat eines übergeordneten Gerichtshofes bestehe, sei gegen diese Mitteilung ein Rechtsmittel nicht zulässig.
Nach dem Epidemiegesetz besteht ein Anspruch auf Vergütung für entstandene Vermögensnachteile nur, wenn der Betroffene gemäß § 7 EpidemieG 1950 behördlich abgesondert wurde. Eine freiwillige Absonderung nach telefonischer Empfehlung durch einen Mitarbeiter vom Bürgerservice der „Gesundheitsnummer 1450“ führt zu keinem Anspruch auf Entschädigung, weil diese nicht hoheitlich tätig ist (VfGH 06.10.2021, E 221/2021 ua).
In einem Beitrag auf Verfassungsblog.de vergleicht Univ. Prof Alexander Thiele (Law School Berlin) das Urteil des polnischen Verfassungsgerichtshofs vom 7. Oktober 2021 mit dem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 zum Nachkaufprogramm der Europäischen Zentralbank.
Ungarisches Gericht muss eine nach österreichischem Recht verhängte Geldstrafe wegen Verweigerung der Lenkerauskunft ungeprüft anerkennen und vollstrecken.
In der beim Landesverwaltungsgericht Steiermark eingebrachten Maßnahmen-Beschwerde war vorgebracht worden, der Beschwerdeführer, ein marokkanischer Staatsbürger, sei ohne Reisdokument in der Nähe der Österreich-Slowenischen-Grenze auf österreichischem Bundesgebiet angetroffen und festgenommen worden. Er hätte gegenüber verschiedenen Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes das englische und das französische Wort für „Asyl“ verwendet und habe damit ausreichend zu verstehen gegeben, Schutz vor Verfolgung zu benötigen. Es sei kein Verfahren zur Prüfung des Antrages auf Asyl eingeleitet worden, sondern sei der Beschwerdeführer nur wenige Stunden nach der Einreise nach Slowenien abgeschoben worden.
Immer mehr Autolenker benutzen Dashcams. Das sind kleine Kameras, die auf dem Armaturenbrett befestigt werden und die Fahrt mitfilmen. Kommt es zu einem Unfall, sollen die Videoaufnahmen wichtige Beweise liefern. In Österreich ist das dauerhafte Filmen des Verkehrs aus Datenschutzgründen eigentlich verboten – was aber nicht heißt, dass die Videos nicht doch manchmal vor Gericht Verwendung finden.