Umweltrecht: Verwaltungsgericht Paris stellt Untätigkeit Frankreichs beim Klimaschutz fest

Erstmals in Frankreich hat ein Gericht festgestellt, dass die staatlichen Klimaschutzmaßnahmen unzureichend sind, um die Klimakrise zu stoppen.

Mit Urteil vom 3. Februar 2021 erkannte das Verwaltungsgericht Paris die Existenz ökologischer Schäden im Zusammenhang mit dem Klimawandel an. Das Gericht ist der Auffassung, dass der französische Staat für die teilweise Nichterfüllung der Ziele, die er sich im Hinblick auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen gesetzt hat, die Verantwortung trägt.

Greenpeace und andere Organisationen hatten in ihrer Klage dem französischen Staat mit Unterstützung von mehr als zwei Millionen Bürgern Untätigkeit beim Klimaschutz vorgeworfen. Die Klimaklage stand unter dem Motto „Affaire du siècle“ (Affäre des Jahrhunderts).

Frankreich überschreitet „Kohlenstoffbudget“

Ein Rechtsvertreter Frankreichs räumte bei seiner Anhörung vor dem Pariser Verwaltungsgericht eine „Nachlässigkeit des Staates“ beim Klimaschutz ein. Frankreich hatte sich verpflichtet, seine Emissionen bis 2030 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Laut den Umweltschützern überschreitet der Staat aber regelmäßig sein sogenanntes Kohlenstoffbudget. Wegen dieses Verstoßes fordern die Umweltschützer einen symbolischen Euro Entschädigung.

Das Gerichtsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Das Gericht muss nun entscheiden, ob der Staat weitere Maßnahmen zur Reduzierung seiner Treibhausgasemissionen und zur Erfüllung seiner Klimaschutzverpflichtungen anordnen muss. Eine neue Anhörung findet im Frühjahr statt.

Es ist noch offen, ob der französische Staat gegen diese Entscheidungen in Berufung geht.

Hier geht’s zur Presseaussendung des Verwaltungsgerichtes Paris (automatisierte Übersetzung) …

Siehe dazu auch: Niederlande- Höchstgericht verpflichtet Regierung zur Einhaltung der Klimaziele

Und: Nationalrat erklärt Klimanotstand …

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