
Mit Erkenntnis vom 05.03.2026, G 134-135/2025, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ausgesprochen, dass die Wortfolge in § 7 Abs. 1 Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) nicht als verfassungswidrig aufgehoben wird. Eine verfassungskonforme Interpretation der Norm zur Anrechnung des Einkommens der im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltspflichtigen Angehörigen ist möglich, indem nicht verfügbares Einkommen außer Betracht bleibt.








