Prof. Dr. Jan Bergmann, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und Honorarprofessor an der Universität Stuttgart, referierten in diesem Arbeitskreis zum Thema „Gerechte Beurteilung von Beamten- und insbesondere Richterarbeit“.
Im Allgemeinen hat nach seinem Verständnis eine gerechte Beurteilung unparteiisch, sachlich und verantwortungsfreudig zu sein. Bei der Beurteilung ist eine Differenzierung in Bezug auf den jeweiligen Aufgabenbereich erforderlich und die Heranziehung von Richtwerten und Quoten ist zulässig. Derartige Quoten dürfen jedoch nur dann herangezogen, wenn sie „weich“ gehandhabt werden und nach der Gaußschen Verteilung eine Gruppe von zumindest 30 Personen als Vergleich dient.
Bei der Beurteilung der Arbeit von Richterinnen und Richter steht der Grundsatz der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit im Vordergrund. Jede Einflussnahme auf die richterliche Unabhängigkeit, und sei es auch nur eine psychologische, ist unzulässig. Er verwies dabei auf die Lage der Unabhängigkeit der Justiz in Polen, Ungarn und der Slowakei. Für die Abgrenzung des geschützten Kernbereiches der Unabhängigkeit ist es nach Auffassung des Vortragenden zielführend einen funktionalen Ansatz zu wählen, damit sind von dieser alle richterlichen Tätigkeiten umfasst.