Der Präsident der Türkischen Richtervereinigung wurde letzten Freitag zu einer 10jährigen Haftstrafe verurteilt.
Das Strafverfahren – welches von einigen Richter/innen-Kollegen der Vereinigungen beobachtet wurde – war in keiner Weise ein rechtsstaatlich geführtes Verfahren.
Die NEOS beantragen im Nationalrat ein Verbot für VfGH-Mitglieder andere Berufe auszuüben.
Bereits in der Vergangenheit sorgten politische oder wirtschaftliche Beziehungen von Richterinnen und Richtern am Verfassungsgerichtshof immer wieder für Debatten. Der Nationalrat beschloss daher Ende 2014 eine neue Transparenzregelung für das Höchstgericht:
Sämtliche Nebentätigkeiten von Beteiligungen an Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien, Beteiligungen an sonstigen Unternehmen, Aufsichtsratstätigkeiten bis zu Gutachtertätigkeiten müssen veröffentlicht werden. Außerdem wurde gesetzlich verankert, dass sich Verfassungsrichter enthalten und von einem Ersatzmitglied vertreten lassen müssen, wenn sie aufgrund ihres Nebenjobs befangen sein könnten.
In der vieldiskutierten Causa rund um die Nachbesetzung des Präsidentenpostens am Landesverwaltungsgericht gibt es eine überraschende Wendung: Die Büroleiterin des Landeshauptmannes zieht ihre Bewerbung zurück.
Das „Auswahlverfahren“ für die Präsidentenbesetzung war Gegenstand kritischer Berichterstattung in den Medien, da der Anschein einer „Freunderlwirtschaft“ bestehe. Auch die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs hatte mit scharfen Worten kritisiert, wie der scheidende burgenländische Landeshauptmann eine neue Gerichtspräsidentin einsetzen wollte. (Siehe dazu: Österreich darf nicht Polen werden)
(Erweiterte und aktualisierte Fassung eines Beitrages, der für den „Menschenrechtsbefund 2018“, der Österreichischen Liga für Menschrechte verfasst wurde.)
Die als „Jahrhundertreform“ bezeichnet Einrichtung der Verwaltungsgerichte durch die B-VG Novelle 2012 brachte die längst überfällige Modernisierung des Rechtsschutzes im öffentlichen Recht wie er in den meisten Mitgliedsstaaten der EU bereits Standard ist. Ein Entwicklung, die vor allem auf die Beschlussfassung der EU-Grundrechtecharta durch das Europäische Parlament im Jahr 2002 zurückzuführen ist, welche – als Vorauswirkung – alle Beitrittswerber ab dem Jahr 2004 verpflichtete, einen umfassenden gerichtlichen Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen einzurichten.[1] Und es war auch der Streit der beiden Höchstgerichte öffentlichen Rechts über die Auslegung von Art 47 der EU-Grundrechtecharta in UVP-Verfahren, welcher die Einrichtung der Verwaltungsgerichte in Österreich ganz wesentlich beschleunigte.
Seit 5 Jahren arbeiten die Verwaltungsgerichte nun. Ein geeigneter Zeitpunkt, eine erste Bilanz zu ziehen.
Hohe Akzeptanz, hohe „Rechtsmittelfestigkeit“ der Entscheidungen
2018 war ein hartes, schwieriges Jahr für die österreichische Justiz.
von Mag. Christian Haider
Das heurige Frühjahr war in der gesamten Justiz von der Sorge geprägt, dass die massiven Einsparungen im Justizbudget das Funktionieren der Gerichtsbarkeit beeinträchtigen oder gar gefährden könnten. Auch wenn die von allen Bedienstetengruppen getragenen Proteste Erfolg zeigten und die schlimmsten Spitzen ab geschliffen werden konnten, blieb dennoch ein harter, spürbarer Sparkurs bestehen, der nach wie vor negative Auswirkungen zeigt, trotz aller Bemühungen, die vorhandenen Mittel möglichst effizient einzusetzen.
Leider besteht kein Grund, die Einschätzungen aus dem Frühjahr neu zu bewerten oder zu revidieren.
Für einiges Rumoren sorgt laut einem Bericht der „Kleinen Zeitung“ die Beförderung eines Richters am Landesverwaltungsgericht Steiermark.
Durch eine Anfrage an den Steirischen Landtag war hervorgekommen, dass ein Richter des Gerichtes – ohne dienstrechtliche Grundlage – zum Hofrat ernannt worden war.
Ernennung als „Belohnung“
Diese Ernennung erfolgte laut dem zuständigen Landesrat Christopher Drexler „ad personam“ auf Grund der Leistungen des betroffenen Bediensteten. Diese „hervorragenden Leistungen“ seien aber nicht am Landesverwaltungsgericht, sondern im vorangegangenen Aufgabengebiet im Landesdienst erbracht worden.
Irmgard Griss (Archivbild) – (c) Die Presse (Clemens Fabry)
„Die Reaktion von Landesrat Doskozil zeigt die mangelnde Sensibilität für dieses Thema in der Politik.“
Die frühere Präsidentin des OGH und nunmehrige Justizsprecherin der NEOS, Irmgard Griss, übt in einer Presseaussendung scharfe Kritik an den Aussagen des burgenländischen SPÖ-Landesrates Hans Peter Doskozil bezüglich der umstrittenen Kür der Nachfolge des Landesverwaltungsgerichts-Präsidenten: „Die Reaktion von Landesrat Doskozil zeigt die mangelnde Sensibilität für dieses Thema in der Politik.
Ohne unabhängige Gerichte gibt es keinen funktionierenden Rechtsstaat. Jede Form parteipolitischer Einflussnahme ist strikt abzulehnen. Richterinnen und Richter sind verpflichtet, jeden derartigen Versuch öffentlich zu machen und sich dagegen zu verwahren“, nimmt sie den amtierenden Präsidenten sowie die Richters des Landesverwaltungsgerichts gegen die öffentliche Kritik des Landesrates Doskozil.
Landesrat Hans Peter Doskozil, der designierte neue Landeshauptmann für das Burgenland, hat am Donnerstag im Landtag die Kritik am Ausschreibungsverfahren für den Präsidentenposten am LVwG Burgenland zurückgewiesen. (Siehe dazu: Österreich darf nicht Polen werden)
Die Ausschreibung für den Präsidentenposten am Landesverwaltungsgericht (LVwG) sei korrekt verlaufen, eine Kandidatin zu beleidigen, sei „eine Frechheit“, so Doskozil. Das Vorziehen der Ausschreibung, bevor der Präsidentenposten überhaupt vakant wurde, sei durchaus vertretbar.
„Die Ausschreibung findet ausschließlich aufgrund der Gesetze statt“, betonte Doskozil. Die Kommission sei entsprechend zusammengesetzt, mit dem Präsidenten des Landesgerichts Burgenland an der Spitze. Kritiker hatten argumentiert, die Ausschreibung wäre auf die Büroleiterin von Landeshauptmann Hans Niessl, Christina Krumböck, zugeschnitten. Er verstehe nicht, „dass man eine Kandidatin wirklich auch persönlich diffamiert, dass man sie persönlich beleidigt. Ich glaube, das ist eine Frechheit, das ist nicht in Ordnung.“ (Siehe dazu: Dachverband der Verwaltungsrichter fordert Neuausschreibung)
Bereits im Sommer dieses Jahres hatte der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) in einem offenen Brief an die Mitglieder der burgenländischen Landesregierung appelliert, das Ausschreibungsverfahren für die Besetzung des Präsidentenposten am LVwG Burgenland zu wiederholen. Nur so könne gewährleisten werden, dass der am besten geeignetste Bewerber/die am besten geeignetste Bewerberin ausgewählt wird.
Auch die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Brigitte Bierlein, kritisiert mit ungewöhnlichen scharfen Worten, die Vorgangsweise, wie der scheidende burgenländische Landeshauptmann Niessl eine neue Gerichtspräsidentin einsetzen will. Sie finde „politische Besetzungen ganz schrecklich“, so Bierlein wörtlich.
Wie Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl schon jetzt für die Jahre ab 2020 eine Vertraute als Gerichtspräsidentin einsetzen will, zeugt von einem arg unterentwickeltem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit.
(von Benedikt Kommenda)
Groß war und ist die Empörung darüber, wie die polnische Regierung nach der Justiz greift und deren Unabhängigkeit aushöhlt. Dass eine Regierung Richter nach politischer Opportunität ab- oder einsetzt, das geht gar nicht im entwickelten Rechtsstaat, der ein gutes EU-Mitglied sein will. Und doch passiert genau das schon wieder, aber diesmal nicht in Polen, sondern im Burgenland.
Betroffen ist damit nicht ein Höchstgericht, sondern eines der neun Landesverwaltungsgerichte, die Anfang 2014 als Teile der neuen Verwaltungsgerichtbarkeit erster Instanz eingerichtet worden sind. Ein kleines Gericht, mit Präsident, Vizepräsident und nur acht weiteren Richterinnen und Richtern. Aber doch groß genug, dass der noch amtierende Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) ein Auge darauf geworfen hat. Weil er seine Büroleiterin zur nächsten Gerichtspräsidentin machen möchte.
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