LVwG Steiermark: Fragwürdige Beförderung eines Richters

Für einiges Rumoren sorgt laut einem Bericht der „Kleinen Zeitung“ die Beförderung eines Richters am Landesverwaltungsgericht Steiermark.

Durch eine Anfrage an den Steirischen Landtag war hervorgekommen, dass ein Richter des Gerichtes – ohne dienstrechtliche Grundlage – zum Hofrat ernannt worden war.

Ernennung als „Belohnung“

Diese Ernennung erfolgte laut dem zuständigen Landesrat Christopher Drexler „ad personam“ auf Grund der Leistungen des betroffenen Bediensteten. Diese „hervorragenden Leistungen“ seien aber nicht am Landesverwaltungsgericht, sondern im vorangegangenen Aufgabengebiet im Landesdienst erbracht worden.

Es handle sich dabei um einen Einzelfall. Und: Es könne auch zukünftig zu solchen außerordentlichen Ernennungen kommen. Dies wäre als Hinweis auf besonders qualitätsvolle richterliche Leistung zu sehen. Laut Informationen aus dem Gericht sind mit der Ernennung des Betroffenen auch finanzielle Vorteile verbunden.

Der Präsident des Landesverwaltungsgerichts Steiermark räumt laut dem Zeitungsbericht ein, dass „keine gute Optik“ gegeben sei.

Hier geht’s zur Anfragebeantwortung …

Siehe dazu auch:

Greco“ fordert für Verwaltungsrichter einheitliches Dienstrecht und verbindliche Besetzungsvorschläge

Und:

Konferenz über Korruptionsprävention für Richter

 

 

 

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