Schon im „GRECO“ – Bericht für 2021 lag Österreich nur an vorletzter Stelle der 46 Staaten der Staatengruppe gegen Korruption. Auch nach dem gestern veröffentlichten Korruptionsindex von „Transparency International“ weist Österreich das schlechteste Ergebnis seit dem Jahr 2014 auf. Die Tendenz zeigt eindeutig nach unten.
Nur zwei von neunzehn „GRECO“- Empfehlungen ungesetzt
Österreich hat seit dem Jahr 2017 (vierte Evaluierungsrunde) nur zwei der neunzehn „Greco“- Empfehlungen zufriedenstellend umgesetzt. So ist die Empfehlung bis heute nicht umgesetzt, die Personalsenate an den ordentlichen Gerichten und an den Verwaltungsgerichten mit der Auswahl auch der Präsidenten und Vizepräsidenten zu befassen und deren Vorschläge für das die Entscheidung fällende Exekutivgremium bindend zu machen.
Ebenso wenig umgesetzt ist die Empfehlung, die Einstellungsanforderungen für Richter an Verwaltungsgerichten zu formalisieren (einschließlich einer ordnungsgemäßen Integritätsüberprüfung) sowie objektive und messbare Kriterien zur Berufsqualifikation einzuführen, die von den befassten unabhängigen Auswahlsenaten (einheitlich) angewendet werden sollen.
Das Gleiche gilt für die Empfehlung, für die Richter an den Bundesverwaltungs- und Landesverwaltungsgerichten ein harmonisiertes Dienstrecht, Besoldungsrecht und Disziplinarrecht zu schaffen, einschließlich Regelungen und Verhaltensnormen für Interessenskonflikte, Geschenkannahme und Pensionsaktivitäten.
Weitere nicht umgesetzte Antikorruptionsprojekte sind u.a. der Beschluss eines Informationsfreiheitsgesetzes, die Einführung eines weisungsungebundenen Bundesstaatsanwalts, eine Neuregelung der Parteienfinanzierung und die Schließung der Schlupflöcher im Lobbying- und Interessenvertretungsregister.