Die CoV-Vorschriften haben 2021 in ganz Salzburg eine Flut an Strafen und Beschwerden ausgelöst. Darunter sind zum Beispiel Maskenverweigerer oder Betriebe, die mehr Entschädigungen verlangen. Allein im vergangenen Jahr sind beim Salzburger Landesverwaltungsgericht 1.300 Verfahren durch Covid-19-Konflikte angefallen.
Die Beschwerden gegen Strafen kommen aus allen Bezirken und allen Lebensbereichen. Denn durch die Coronavirus-Maßnahmen gab es viele neue Vorschriften. Menschen legten Beschwerde ein, weil sie die Maskenpflicht nicht eingehalten hatten und bestraft wurden. Andere hielten sich nicht an Ausgangsbeschränkungen und führen deshalb ein Verfahren am Landesverwaltungsgericht.
Durch Coronavirus-Konflikte stieg die Zahl der Verfahren am Landesverwaltungsgericht im Vorjahr auf 3.000. Das bedeutet fast eine Verdoppelung der Fälle. Weil viele gegen die bevorstehende Impfpflicht vorgehen werden, erwarten die Richterinnen und Richter tausende zusätzliche Fälle jedes Jahr.
Vor allem Firmen, die mehr Entschädigung fordern
Die Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts, Claudia Jindra-Feichtner, bestätigt, dass das Gericht seit der Coronavirus-Pandemie mehr zu tun hat: „Es hat sich insoweit verändert, dass wir fast 50 Prozent mehr Akteneingänge hatten. Und das waren vor allem Covid-Fälle.“
Die meisten Fälle betreffen Firmen, die mehr Entschädigung für das Unternehmen oder ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fordern. Besonders viele Fälle liegen aus Hotels und Gastronomiebetriebe im Pinzgau oder im Pongau vor.
Beschwerde gegen Maskenpflicht oder Quarantäne
In anderen Fällen beschweren sich Menschen, weil sie mehr als 28 Tage in Quarantäne bleiben mussten oder weil sie keine Masken getragen hatten und deshalb bestraft wurden.
Im Verhandlungssaal gilt dann aber für alle Maskenpflicht, betont Johannes Hutegger, der Sprecher des Landesverwaltungsgerichtes: „Man muss auf die Leute zugehen und mit ihnen reden. Wenn man ihnen erklärt, dass es die Hausordnung gibt, wo einfach die Maske zu tragen ist, dann sehen das die Leute auch ein.“ Es habe keine gröberen Zwischenfälle gegeben, die Leute seien einsichtig, sagt der Gerichtssprecher.