Anfang Februar soll die Impfpflicht in Österreich starten. Auf die mit den Verstößen befassten regionalen Behörden und Landesverwaltungsgerichte kommt viel Arbeit zu. Sie sollen mehr Personal bekommen. In den Bundesländern ist die Vorbereitung dafür angelaufen.
Die Regierung rechnet damit, dass heuer 1,8 Millionen Strafverfügungen ausgestellt werden, es in der Folge zu 1,4 Millionen Verwaltungsstrafverfahren (nach Einsprüchen) bei den Bezirkshauptmannschaften und zu 100.000 Verfahren bei den Landesverwaltungsgerichten kommt – wobei diese Schätzungen in der „wirkungsorientierten Folgenabschätzung“ nach Meinung mancher Fachleute eher niedrig angesetzt sind.
In den nächsten Jahren (bis zum Ende der Befristung 31. Jänner 2024) sollten der Arbeitsanfall und damit auch die Kosten (laut Regierung rund 150 Mio. bis 2024) wieder deutlich zurückgehen.
Die Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistratischen Bezirksämter in Wien sowie die Landesverwaltungsgerichte brauchen also vorübergehend mehr Personal – und in einigen Ländern bereitet man sich schon darauf vor, ergab ein APA-Rundruf.
Abstimmung mit Bezirkshauptmannschaften
Das Land Niederösterreich wollte vorerst noch keine Details über nötige Aufstockungen nennen: „Es ist davon auszugehen, dass der vorliegende Gesetzesentwurf vor allem hinsichtlich des Vollzugs noch angepasst wird. Daher sind zum jetzigen Zeitpunkt seriöse Einschätzungen über den personellen und finanziellen Mehrbedarf nicht möglich“, hieß es.
In Kärnten laufen aktuell die Vorbereitungen und Abstimmungen mit den Bezirkshauptmannschaften, hieß es auf APA-Anfrage vom Landespressedienst. Der Großteil der Kosten werde wohl für Personalaufwendungen anfallen, die „mit den behördlichen (Straf-)Verfahren“ im Zusammenhang stehen.
Eine Entscheidung zur Aufstockung der Strafbehörden könne man erst nach Abschluss der organisatorischen Festlegungen im Gesetz treffen. Für die Bezirkshauptmannschaften (ohne Magistrate) wird jedenfalls von einem personellen Mehrbedarf von rund 60 Vollbeschäftigtenäquivalenten (VBÄ) ausgegangen und für das Landesverwaltungsgericht von rund 20 VBÄ.
Oberösterreich: Bund soll Kosten tragen
Oberösterreich rechnet „mit bis zu 150 zusätzlichen Vollzeitstellen bei den Bezirksverwaltungsbehörden“. Denn das Durchführen der Verwaltungsstrafverfahren bedeute einen „erheblichen Mehraufwand“, der jedoch erst mit der Ausformulierung des Impfpflichtgesetzes genau beziffert werden könne.
Was bewirkt eine Impfpflicht?
Die Kosten sollte freilich (wie auch dem Gesetzesentwurf zu entnehmen ist) letztlich der Bund tragen: „Grundsätzlich gehen wir natürlich davon aus, dass der Bund den Ländern sämtliche aus dem gegenständlichen Rechtsetzungsvorhaben resultierenden Mehrkosten ersetzen wird“, hieß es auf APA-Anfrage aus dem Büro von Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP).
In Salzburg liegt noch keine valide Schätzung zum erwarteten Mehraufwand vor. „Die Daten werden gerade erhoben. Diese Woche laufen Gespräche mit den Bezirkshauptmannschaften, da wird das Thema sein. Gegen Ende der laufenden oder Anfang kommender Woche wird dazu eine genauere Einschätzung vorliegen“, sagte der Sprecher des Landes, Franz Wieser, zur APA. Auch Salzburg geht freilich von beträchtlichen personellen und finanziellen Herausforderungen durch die Impfpflicht aus – auch wenn der tatsächliche Mehraufwand ein wenig von den finalen Bestimmungen abhängen werde.
Frage nach Personalverfügbarkeit
In der Steiermark geht man von 150 bis 200 zusätzlichen Dienstposten für die Umsetzung der Impfpflicht aus. Diese sind allein für die Abwicklung möglicher Strafverfahren nötig, schilderte Landesamtsdirektorin Brigitte Scherz-Schaar im APA-Gespräch. Die Gehälter und Räumlichkeiten für 200 Vollzeitäquivalente werden rund 17 Millionen Euro pro Jahr ausmachen. In diese Zahlen ist das Grazer Magistrat eingerechnet, aber die Berechnungen sind exklusive Richterinnen und Richter und Amtsärztinnen und Amtsärzte, die sich im weiteren Verlauf von Einsprüchen noch mit den Fällen beschäftigen müssten.
Quelle Impfdaten: BMSGPK, Österreichisches COVID-19 Open-Data-Informationsportal
Laut Scherz-Schaar geht man in diesem „mittleren Szenario“ davon aus, dass in der Steiermark 150.000 bis 200.000 bisher nicht geimpfte Menschen von der Impfpflicht betroffen sein werden. Durch die laufende Omikron-Welle könnte sich aber auch noch einiges verschieben. Unklar ist auch noch, ob man überhaupt die 200 zusätzlichen Köpfe auf dem Arbeitsmarkt bekommt. „Das wird eine Herausforderung“, so die Landesamtsdirektorin. Man werde mit Sicherheit zusätzlich in den Abteilungen umschichten und neue Prioritäten setzen müssen.
Beim Landesverwaltungsgericht geht man davon aus, dass bei knapp 200.000 ungeimpften Steirerinnen und Steirern wohl zumindest die Hälfte Einspruch gegen eine Strafverfügung einlegen könnte. Da es alle drei Monate eine Strafe geben soll, wäre in den Jahren 2022 und 2023 mit einem zusätzlichen Anfall von Beschwerden im Ausmaß von rund 10.000 Verfahren je Quartal zu rechnen. Bei den im Entwurf angenommenen drei Stunden pro Fall entstünde damit eine Zusatzbelastung von 120.000 Arbeitsstunden. Damit würde ein zusätzlicher Personalaufwand von 70 Vollzeitäquivalenten entstehen, hieß es.
Tirol rechnet mit hohem Aufwand
Das Land Tirol ist seit Wochen bemüht, zusätzliches Personal zu akquirieren – für die Bezirkshauptmannschaften, aber auch für das Landesverwaltungsgericht. Dieses sei „unabdingbar“ für die Bewältigung der CoV-Herausforderungen, hieß es seitens des Landes. Dieses unterstrich zudem die Erwartung, dass der Bund den aus der Vollziehung des Impfpflichtgesetzes Personal- und Sachaufwand finanzieren wird.
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Hinweis: Impfpflicht: Gerichte bräuchten mehr Richter/innen im Ö1 Morgenjournal, 13.01.
Siehe auch: Justiz warnt vor „unglaublichem Aufwand“