Europarat suspendiert Russland nach Angriff auf Ukraine

Mit dem Angriff auf die Ukraine verstößt Russland auch gegen seine Verpflichtungen beim Europarat. Die Institution entzieht dem Land nun vorübergehend seine Vertretungsrechte. Der Schritt ist in der Geschichte des Europarats quasi einmalig.

Der Europarat hat in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine in einem historischen Schritt Russland suspendiert. Das Ministerkomitee mit Vertretern der 47 Mitgliedsländer entschied am Freitag, Russland mit sofortiger Wirkung von seinen Repräsentationsrechten in der Straßburger Organisation vorläufig zu entbinden. Das Land bleibt dennoch formell Mitglied.

In der Geschichte des Europarats wurde Artikel 8 der Statuten zur Suspendierung bisher erst einmal angewandt – gegen die griechische Militärjunta. Diese vollzog 1969 dann den griechischen Austritt aus dem Europarat. Gemäß Artikel 8 der Statuen des Europarats droht die Suspendierung, wenn der Respekt der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten schwerwiegend verletzt wurde. In einer weiteren Eskalationsstufe könnte ein Mitgliedsland auch zum Austritt aufgefordert oder ausgeschlossen werden.

Europaratschefin Marija Pejcinovic Buric hatte zuvor gesagt, der russische Angriff verletze die Statuten des Europarats sowie die Europäische Menschenrechtskonvention. Die russischen Behörden forderte sie auf, die Kampfhandlungen sofort einzustellen und zur Diplomatie zurückzukehren. Der Entscheidung des Ministerkomitees waren Beratungen mit Vertretern der Parlamentarischen Versammlung des Europarats vorausgegangen.

Wie es vom Europarat hieß, bleibt der russische Richter am Menschenrechtsgerichtshof Mitglied des Gerichts. Fälle gegen Russland könnten weiterhin vorgebracht werden.

Dazu den Beitrag auf „Legal Tribune Online“ lesen …

Pressemitteilung des Europarates …

Internationaler Strafgerichtshof will Kriegsverbrechen in der Ukraine untersuchen

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag (IStGH)  will so schnell wie möglich eine Untersuchung möglicher Kriegsverbrechen in der Ukraine einleiten.

Chefankläger Khan teilte dazu mit, bei den Ermittlungen gehe es zunächst um Taten, die vor der russischen Invasion begangen worden seien. Angesichts der Ausweitung des Konflikts in den vergangenen Tagen müsse die Untersuchung aber erweitert werden.

Der Strafgerichtshof hatte bereits Vorfälle im Zusammenhang mit der Niederschlagung pro-europäischer Proteste in Kiew in den Jahren 2013 und 2014 untersucht. Ebenfalls geprüft wurden mutmaßliche Straftaten auf der Krim, die Russland 2014 annektierte, und in der Ostukraine, wo Russland Rebellen unterstützt.

Siehe dazu die Stellungnahme auf der Webseite des IStGH…  

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