
Ab 12. November 2021 galt in Österreich für Personen über 12 Jahren, die weder über ein gültiges Impfzertifikat verfügten noch nachweisen konnten, in den davorliegenden 180 Tagen eine Corona-Infektion überwunden zu haben, der sogenannte “Lockdown für Ungeimpfte”. Dieser führte zu vielen kontroversen Diskussionen, auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht.
Neben der Frage, ob eine solche Regelung zu einer Spaltung der Gesellschaft beitrage, stand dabei vor allem die Frage der Wirksamkeit dieser Maßnahme im Raum, zumal ab 22. November 2021 der „Lockdown“ für alle in Kraft trat. Vor diesen Hintergrund untersuchte die Universität Wien das Verhalten von geimpften und ungeimpften Personen im Zeitraum bis Jänner 2022. Dabei wurde speziell das allgemeine Mobilitätsverhalten untersucht, das Einkaufen von Gütern jenseits der Grundversorgung sowie soziale Kontakte. Die Conclusio der Studie ergibt zusammengefasst Folgendes:


Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hat in der Vergangenheit wiederholt gefordert, das Auswahlverfahren für Leitungspositionen an Verwaltungsgerichten nicht den politischen Parteien zu überlassen, sondern auf ein unabhängiges richterliches Gremium zu übertragen. Dazu wurde auf die Berichte von „GRECO“, ein Gutachten des Europarates und auf den Rechtstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission hingewiesen, welche die bestehende österreichische Rechtslage der politischen Ernennungen mit deutlichen Worten kritisiert haben.
Schon im „GRECO“ – Bericht für 2021 lag Österreich nur an vorletzter Stelle der 46 Staaten der Staatengruppe gegen Korruption. Auch nach dem gestern veröffentlichten Korruptionsindex von „Transparency International“ weist Österreich das schlechteste Ergebnis seit dem Jahr 2014 auf. Die Tendenz zeigt eindeutig nach unten.
Die CoV-Vorschriften haben 2021 in ganz Salzburg eine Flut an Strafen und Beschwerden ausgelöst. Darunter sind zum Beispiel Maskenverweigerer oder Betriebe, die mehr Entschädigungen verlangen. Allein im vergangenen Jahr sind beim Salzburger Landesverwaltungsgericht 1.300 Verfahren durch Covid-19-Konflikte angefallen.
Anfang Februar soll die Impfpflicht in Österreich starten. Auf die mit den Verstößen befassten regionalen Behörden und Landesverwaltungsgerichte kommt viel Arbeit zu. Sie sollen mehr Personal bekommen. In den Bundesländern ist die Vorbereitung dafür angelaufen.
Auf die Justiz kommt mit der Impfpflicht ein „unglaublicher Aufwand” zu, den man ohne entsprechende Aufstockungen nicht bewältigen werde können, konstatiert Richterpräsidentin Sabine Matejka. Dies betrifft nicht nur die Verwaltungs‑, sondern auch die Höchstgerichte. VfGH und VwGH erwarten jeweils rund 13.000 Fälle mehr. Sie verlangen in der Begutachtung zum Impfpflicht-Gesetz zusätzliche Budgetmittel zur Bewältigung dieses enormen Arbeitsanfalls.