Niederlande: „Richter-Bashing“ nach Klimaurteil

Mit dem als historisch erachteten sogenannten „Urgenda“-Urteil  hat der „Hohe Rat der Niederlande“ die Regierung verpflichtet, den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen bis Ende 2020 um mindestens 25 Prozent zu verringern.

Obwohl die holländische Regierung bereits im Vorfeld erklärt hatte, sie werde sich an das Urteil halten, führte diese Entscheidung in den Niederlanden zu einem „Richterbashing“, vergleichbar mit den Vorgängen in Österreich beim ersten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur „Dritten Piste“ – wenn auch mit umgekehrten Rollen von Regierung und Opposition.

Die Opposition wirft den Höchstrichtern vor, ihr Mandat überschritten zu haben und fordert Gesetze, welche Richter hindern sollen, politisch heikle Fragen zu entscheiden. Gewarnt wird von einer „Dikastokratie“ d. h. der Herrschaft der Richter.

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Malta: Nichtregierungsorganisation klagt gegen Richterernennungen

Die maltesische Nichtregierungsorganisation „Repubblika“ welche erst im November 2018 gegründet worden war, klagte vor dem nationalen Verfassungsgericht gegen das maltesische System der Richterernennung.

Die NGO sieht in dem Umstand, dass die Ernennung von Richterinnen Richtern im ausschließlichen Ermessen des Premierministers liegt, einen Verstoß gegen den Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes (Art. 47 EU-Grundrechtcharta) sowie gegen das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 der EMRK). Im November 2019 hat das maltesische Gericht den Fall dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt (Rechtssache C-896/19). Diese wurde nun allen Mitgliedsstaaten zur Stellungnahme übermittelt.

Die NGO „Repubblika“ begehrt die Feststellung, dass das System der Richternennung in Malta im Widerspruch zu den Rechtschutzgarantien des Unionsrecht steht, die Feststellung , dass jede Ernennung eines Richters, die nach dem derzeitigen System und während der Anhängigkeit dieses Verfahrens erfolgt, missbräuchlich, rechtswidrig, nichtig und unwirksam ist und keine weiteren Richterernennungen vorgenommen werden dürfen, es sei denn, diese stehen im Einklang mit den Grundsätzen des Unionsrechts und den Empfehlungen der Venedig-Kommission des Europarates (Gutachten vom 17. Dezember 2018).

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Richter über Kurz‘ WKStA-Kritik: „Dann kommt der Rechtsstaat ins Rutschen“

Die Kritik des Kanzlers an der Justiz hat Wellen geschlagen. Dass Kurz eine Aussprache will, ist für den Richter Oliver Scheiber ein Tabubruch

Der von Bundeskanzler Sebastian Kurz einberufene – und von Justizministerin Alma Zadić zur „Aussprache“ herabgestufte – runde Tisch über die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sorgt für Kritik. Oliver Scheiber, Gerichtsvorsteher am Bezirksgericht Wien-Meidling, empörte sich in den sozialen Medien. Im Gespräch mit dem STANDARD erklärt er, warum er das als dramatische Entwicklung sieht und derartige Tendenzen oft Vorboten autoritärer Regierungsstile seien.

STANDARD: Was stört Sie daran, dass Bundeskanzler Sebastian Kurz einen runden Tisch einberufen hat, bei dem Verfahrensdauer, Vertrauen in die Justiz und Unabhängigkeit und Objektivität diskutiert werden sollen?

Scheiber: Entweder liegt beim Bundeskanzler ein völliges Missverstehen der Gewaltentrennung und Checks and Balances in einem Rechtsstaat vor – diese Naivität und dieses Unwissen würden mir Angst machen. Oder er will Signale an die Staatsanwaltschaft senden, künftig anders vorzugehen. Das wäre ein unzulässiger Übergriff des Kanzlers auf Organe der Gerichtsbarkeit.

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EU: Sorgen um Rechtsstaatlichkeit betreffen nicht nur Ungarn und Polen

Aus Anlass des aktuellen Berichtes der Weltbank über die sogenannten „Governance indicators“ beschäftigt sich die Analystin Agata Gostyńska-Jakubowska in einem Beitrag im englischen „Guardian“ mit dem Verhältnis von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union.

Sie kommt zu dem Schluss, dass der Rückgang der Achtung der Rechtsstaatlichkeit nicht nur in Ungarn und Polen zu beobachten ist, sondern es sich dabei um ein EU-weites Problem handelt, welches das Funktionieren der gesamten Gemeinschaft beeinträchtigen könnte.

Hier der Beitrag aus dem „Guardian“ (machine-translation):

Die Governance-Indikatoren der Weltbank zeigen eine Verschlechterung in Bulgarien, Frankreich, Italien und Griechenland.

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EU-Kommission erwägt temporäres Verbot von Gesichtserkennung

Die EU-Kommission plant, Gesichtserkennung an öffentlichen Plätzen vorläufig zu verbieten, um Regulierungen entwickeln zu können.

Der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware auf öffentlichen Plätzen und in Verkehrsmitteln könnte für die kommenden fünf Jahre verboten werden. Nach einem Bericht der Zeitschrift „The Guardian“ plant die EU-Kommission einen temporären Bann, um sich mit der Technologie auseinanderzusetzen.

Das Verbot soll fünf bis drei Jahre andauern. In einem 18-seitigen Dokument, das von Euactiv veröffentlicht wurde, heißt es, während des Verbots sollen „eine fundierte Methodik zur Bewertung der Auswirkungen dieser Technologie und mögliche Risikomanagementmaßnahmen identifiziert und entwickelt werden“.

Datenschutz stärken

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Schweiz: Umstrittenes Urteil zum „rechtfertigenden Notstand“ bei Klimaaktion

Ein Schweizer Gericht hat zwölf junge Klimaaktivisten freigesprochen, die eine Bankfiliale der Großbank Credit Suisse besetzt hatten, um gegen klimaschädliche Geschäfte der Bank zu demonstrieren.

Die Aktivisten wurden des Hausfriedensbruchs angeklagt. Doch das Bezirksgericht in Lausanne sprach sie vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs frei, mit der Begründung, die jungen Angeklagten hätten aus Gründen eines „rechtfertigenden Notstandes“ gehandelt. Ihr Vorgehen sei angesichts der Klimakatastrophe „notwendig und angemessen “ gewesen; ihre Aktion habe darauf abgezielt, „die Bank zu einer Reaktion zu bewegen, und sei der einzige Weg gewesen, um die notwendige Aufmerksamkeit von den Medien und der Öffentlichkeit zu erhalten“, begründete der Gerichtspräsident sein Urteil.

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Wahrnehmungsbericht: Anwälte sehen Rechtsstaat in Gefahr

Der Wahrnehmungsbericht der Rechtsanwälte fällt heuer extrem kritisch aus. Die Kritik betrifft fehlende Begutachtungsverfahren für neue Gesetze, die Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte, fehlerhafte Verwaltungsbehörden und überbordenden Gerichtsgebühren.

Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (Örak), ist kein Mensch, der leicht die Contenance verliert. Doch bei der Präsentation des diesjährigen Wahrnehmungsberichts der heimischen Rechtsanwälte am Dienstag fielen Begriffe wie „unwürdig“, „unqualifiziert“ und „Gesinnungsschnüffelei“. Die Mängelliste ist derart gravierend, dass Wolff und sein Stellvertreter Bernhard Fink den Rechtsstaat in Gefahr sehen. Die schlimmsten Sünden:

  • Grund- und Freiheitsrechte:

Seit den Terroranschlägen von 9/11 in den USA habe es auch in Österreich eine Flut von Überwachungsgesetzen gegeben, die die Grund- und Freiheitsrechte massiv eingeschränkt hätten – „teilweise verfassungswidrig“, ist Wolff überzeugt. Der Örak fordert nun eine Gesamtevaluierung all dieser Verschärfungen durch eine unabhängige Expertenkommission.

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Verfassungsgerichtshof hebt Teile des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes auf

Der Verfassungsgerichtshof hat über Antrag von 21 Mitgliedern des Bundesrates (SPÖ) das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz geprüft und wesentliche Teile des neuen Gesetzes aufgehoben.

Der Gerichtshof sieht die Bedarfsdeckung bei Mehrkindfamilien nicht gewährleistet, erachtet den verpflichtenden Nachweis qualifizierter Deutsch- oder Englischkenntnisse als verfassungswidrig und sieht in der Verpflichtung zur Übermittlung personenbezogener Daten einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz.

In der Erlassung eines Grundsatzgesetzes sieht der Gerichtshof – erwartungsgemäß – keinen unzulässigen Eingriff in die Zuständigkeit der Länder.

„Schlechterstellung von Mehrkindfamilien“

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Verfassungsgerichtshof hebt Teile des „Sicherheitspakets“ auf

„Die verdeckte Erfassung und Identifizierung von Lenkern, die Verarbeitung von Daten aus Section-Control-Anlagen durch Sicherheitsbehörden, die geheime Überwachung verschlüsselter Daten und die Ermächtigung zur Installation eines Programms zur Überwachung von Bürgern sind allesamt rechtswidrig“. Das erklärte Christoph Grabenwarter, Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), am Mittwoch.

Damit wurden vom Verfassungsgerichtshof weite Teile des sogenannten „Sicherheitspakets“ aufgehoben, welches im Wesentlichen aus einem Strafprozessrechtsänderungsgesetz, Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz, in der Straßenverkehrsordnung und im Telekommunikationsgesetzes 2003 bestand.

Vorgeschichte

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Slowenien: Verfassungsgericht erklärt Zurückweisung von Flüchtlingen für verfassungswidrig

Der slowenische Verfassungsgerichtshof hat Verschärfungen im Asylrecht aufgehoben. Konkret wurde ein umstrittener Gesetzesartikel aufgehoben, der es Slowenien im Fall erneuter erhöhter Flüchtlingsankünfte ermöglicht hätte, das Asylrecht komplett auszusetzen und seine Grenzen für Asylsuchende dichtzumachen.

Das Verfassungsgericht erklärte die entsprechenden Bestimmungen von Artikel 10b des Fremdengesetzes für verfassungswidrig. Sie verstießen gegen den verfassungsrechtlich geschützten Grundsatz des „non-refoulement“ (Nichtzurückweisung), hieß es in einer Mitteilung. Die Höchstrichter trafen die Entscheidung mit acht zu einer Stimme.

An der Grenze abgewiesen

Der Regelung zufolge konnte das Parlament beschließen, dass Slowenien überhaupt keine Asylanträge mehr annimmt, wenn öffentliche Ordnung und innere Sicherheit durch einen Zustrom von Migranten gefährdet wären. Die mit „besonderen Umständen“ begründete Maßnahme wäre auf sechs Monate begrenzt gewesen und hätte bei Bedarf verlängert werden können.

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