
In einer Presseerklärung nimmt der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) zu den aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Stellung. Grund dafür sind die von der Regierung angestellten Überlegungen, die Bewegungsfreiheit der Bürginnen und Bürger an die Verwendung eines App zu knüpfen.
Der DVVR stellt dazu fest, die Verwaltungsrichterinnen und – Richter seien sich bewusst, dass außergewöhnliche Gefahren besondere Maßnahmen erfordern. So dringend Maßnahmen zur Vermeidung von Tod und Leid aber auch erscheinen, so unentbehrlich ist es dabei, die Grundsätze des Rechtsstaats nicht außer Kraft zu setzen und die gebotene Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen im Auge zu haben. Ein Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte dürfe nur erfolgen, soweit dieser Eingriff unbedingt erforderlich, zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet und mit der geringstmöglichen Beeinträchtigung dieser Rechte verbunden ist.
Corona-Krise darf nicht Deckmantel für digitale Überwachung sein
Im Streit um die polnischen Justizreformen hat die Regierung in Warschau eine deutliche Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof erlitten. Die Luxemburger Richter gaben einem Antrag der EU-Kommission auf einstweilige Verfügung statt, wonach die Anwendung eines Gesetzes zur Disziplinierung von Richtern ausgesetzt werden muss (Rechtssache C-791/19 R). Ein endgültiges Urteil wird der EuGH zu einem späteren Zeitpunkt treffen.
Während gegen einen völlig freiwilligen Einsatz der App aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts einzuwenden wäre, würde eine Pflicht dazu in vielfältiger Weise die Grundrechte unzulässig beschränken, schreiben die Professoren Anna Gamper und Peter Bußjäger vom Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre in einer gemeinsamen Stellungnahme.
Jetzt ist in meinem Leben die erste echte Krise da und es dauert keine Woche, da sehe ich meine (ungarische) Kindheit wiederkommen, schreibt der Datenschutzexperte Nikolaus Forgó in diesem sehr persönlichen Gastkommentar.
Die bedrohlich rasante Verbreitung des Corona-Virus und die nicht selten schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen der dadurch ausgelösten Lungenkrankheit COVID-19 stellen die Staaten weltweit vor eine riesige Herausforderung. Die Bandbreite der dagegen ergriffenen staatlichen Maßnahmen reicht in Europa von einer geringfügigen Einschränkung des öffentlichen Lebens verbunden mit dem Appell an die Vernunft (Schweden) über massive Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft (Österreich, Deutschland etc.) bis hin zu Entwicklungen, wo zur Bekämpfung der Pandemie neben der Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte auch die innerstaatliche Gewaltenteilung auf unbestimmte Zeit aufgehoben wurde (Ungarn).
Einige Staaten in Mittel- und Südosteuropa nutzen die Corona-Krise, um rechtsstaatliche Grundsätze und Institutionen auszuhebeln. Allen voran Ungarn. Die EU-Kommission will zu diesen Vorgängen
Die EU-Kommission hält es aus datenschutzrechtlicher Sicht für möglich,