Bundespräsident wünscht sich rascheren Rechtsschutz; französisches Verfassungsgericht prüft COVID-19 Maßnahmen; Gottesdienstverbot aufgehoben
Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hatte bereits Mitte April, im Hinblick auf die in der Corona-Krise erfolgte Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte schnellere Normprüfungsverfahren gefordert, mit einer Möglichkeit für den Verfassungsgerichtshof, auch rasch einstweilige Maßnahmen zu erlassen. Ein Antrag der NEOS, eine Art „Eilverfahren“ zur Prüfung der freiheitsbeschränkenden Maßnahmen vorzusehen, wurde Ende April im Verfassungsausschuss vertagt.
LVwG Niederösterreich kippte Strafe für Privatbesuch
Unter Verweis auf die Corona-Pandemie ließ die Slowakei die Bewegungen aller Handy-Benutzer überwachen. Ohne Definition von Zweck und Dauer ist das unzulässig.
Mit dem Ende letzter Woche verkündetem Urteil hat das deutsche Bundesverfassungsgericht mehreren Verfassungsbeschwerden gegen das Staatsanleihekaufprogramm der EZB stattgegeben und festgestellt, deren Beschlüsse zum Staatsanleihekaufprogramm seien kompetenzwidrig erfolgt. (Siehe dazu:
Das Thema „Corona und Verfassung“ birgt eine ganze Fülle unterschiedlicher Themen, die in der Verfassungsrechtswissenschaft quer über alle Kontinente wie auch in der Politik und in sozialen Medien intensiv diskutiert werden. Einige davon beleuchtet Dr. Anna Gamper, Universitätsprofessorin am Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre in Innsbruck, in ihrem lesenswerten Beitrag, der im Magazin der Österreichischen HochschülerInnenschaft publiziert wurde.
Donnerstag Abend wurde die Verordnung zum weiteren Umgang mit der Corona-Krise im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (