Die Anbieter der Smartphone-Betriebssysteme spielen bei der Entwicklung von Corona-Apps eine entscheidende Rolle. Die Macht der US-Konzerne zwingt viele Länder zum Einlenken.
Die Corona-Pandemie hat den Alltag in Europa verändert. Über Wochen galten strenge Kontaktsperren. Jetzt werden die Maßnahmen gelockert. Damit sich das Virus nicht wieder schnell ausbreiten kann, planen viele Staaten die Installierung von Smartphone-Apps.
Eine entscheidende Rolle spielen dabei aber die Anbieter der Smartphone-Betriebssysteme: Die US-Konzerne Google und Apple müssen das Programm auf Geräten mit ihren Systemen zulassen und eine Schnittstelle öffnen. (Siehe dazu: Apple und Google veröffentlichen Schnittstellen für Corona-Warn-Apps)
Bundespräsident wünscht sich rascheren Rechtsschutz; französisches Verfassungsgericht prüft COVID-19 Maßnahmen; Gottesdienstverbot aufgehoben
LVwG Niederösterreich kippte Strafe für Privatbesuch
Mit dem Ende letzter Woche verkündetem Urteil hat das deutsche Bundesverfassungsgericht mehreren Verfassungsbeschwerden gegen das Staatsanleihekaufprogramm der EZB stattgegeben und festgestellt, deren Beschlüsse zum Staatsanleihekaufprogramm seien kompetenzwidrig erfolgt. (Siehe dazu:
Das Thema „Corona und Verfassung“ birgt eine ganze Fülle unterschiedlicher Themen, die in der Verfassungsrechtswissenschaft quer über alle Kontinente wie auch in der Politik und in sozialen Medien intensiv diskutiert werden. Einige davon beleuchtet Dr. Anna Gamper, Universitätsprofessorin am Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre in Innsbruck, in ihrem lesenswerten Beitrag, der im Magazin der Österreichischen HochschülerInnenschaft publiziert wurde.