LVwG Niederösterreich kippte Strafe für Privatbesuch
Aus Sicht des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich waren auch im strengen Coronavirus-„Lock-down“ Privatbesuche nicht untersagt. „Der Aufenthalt in privaten Räumen unterlag zu keinem Zeitpunkt einem Verbot“, denn man habe den öffentlichen Raum aus jedem Grund betreten dürfen. Anlass für dieses Urteil war eine Strafe von 600 Euro, die der Beschwerdeführer nach Meinung der Bezirkshauptmannschaft Tulln zahlen sollte, weil er mit seiner Frau eine befreundete Familie besucht hatte.
Die Strafe wurde vom Landesverwaltungsgericht aufgehoben und das Verfahren eingestellt.