Corona-Krise: Kein vorläufiger Rechtsschutz, um die Wirksamkeit der Corona-Maßnahmen nicht zu beschränken?

Viele der vom Verfassungsgerichtshof gekippten Corona-Maßnahmen waren zum Zeitpunkt ihrer Aufhebung schon nicht mehr in Kraft. Die Entscheidung, ob freiheitsbeschränkende Maßnahmen verhältnismäßig sind oder nicht, erfolgte oft erst nach einem monatelangen Verfahren.

So wurde z.B. im Frühjahr 2020 mit durch die damals geltenden COVID-19-Maßnahmen­verordnung das Betreten von Sport- und Freizeitbetrieben untersagt ist. Das Landesverwaltungsgericht Steiermark (LVwG) hatte Bedenken, ob das angefochtene Betretungsverbot vom Gesetz gedeckt ist und stellte den beim Verfassungsgerichtshof den Antrag auf Feststellung, dass dieses Betretungsverbot gesetzwidrig war. Knapp ein Jahr später folgte der Verfassungsgerichtshof der Auffassung des LVwG und hob das Verbot als gesetzwidrig auf, zu einem Zeitpunkt, als das angefochtene Betretungsverbot bereits außer Kraft war (V 530/2020).

Verwaltungsrichter fordern rascheren Rechtsschutz

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Korruptionsbekämpfung: Österreich zählt zu den Schlusslichtern in Europa

Im aktuellen Jahresbericht der Korruptionsbekämpfer des Europarates liegt Österreich nur an vorletzter Stelle der 46 Staaten der Staatengruppe gegen Korruption („GRECO“).

Mit einer Nicht-Umsetzungsquote von 70 Prozent lag Österreich hinter der Türkei (74,2 Prozent) an vorletzter Stelle der 46 Mitgliedsstaaten. Die Türkei setzte 6,5 Prozent der GRECO-Empfehlungen vollständig um, Österreich nur fünf Prozent. Beim Rest (Österreich: 25 Prozent, Türkei: 19,4 Prozent) gab es eine teilweise Umsetzung.

Der Jahresbericht zeigt, dass sich der von Albanien bis zu den USA reichende Kreis der Mitgliedsstaaten mit den Empfehlungen der Korruptionsbekämpfer ziemlich schwer tut. Im Durchschnitt wurden lediglich 38,7 Prozent der vorgeschlagenen Schritte zur Gänze umgesetzt, weitere 37,8 Prozent teilweise. 23,5 Prozent der Empfehlungen harren in der Gesamtbilanz noch einer Umsetzung.

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Judikatur EGMR: Impfpflicht keine Verletzung der Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hält eine Impfpflicht für grundsätzlich zulässig.

„Die Maßnahmen können in einer demokratischen Gesellschaft als notwendig angesehen werden“, urteilte das Gericht nach einer Klage mehrerer Familien gegen die in Tschechien bestehende Impfpflicht für Kinder. Die Impfpflicht sei deshalb keine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Artikel 8 der Europäischen Menschrechtskonvention (EMRK).

In Tschechien müssen Kinder verpflichtend gegen neun Krankheiten – darunter Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Hepatitis B, Masern, Röteln und Mumps – geimpft werden. Kindergärten und Krippen können eine Aufnahme ohne nachgewiesenen Impfschutz ablehnen. Den Eltern droht zudem eine Geldbuße.

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Judikatur VfGH / Epidemiegesetz: Zuständigkeit der Bezirksgerichte bei Quarantäne verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof folgt der Auffassung des Obersten Gerichtshofs und hebt die Zuständigkeitsbestimmung des § 7 Abs. 1a zweiter Satz Epidemiegesetz 1950 wegen der Verletzung des Bestimmtheitsgebots als verfassungswidrig auf.

Im Zusammenhang mit einem Antrag auf Überprüfung der Zulässigkeit der Freiheitsbeschränkung, welche durch Erlassung eines Absonderungsbescheides erfolgte, entstanden beim Obersten Gerichtshof Bedenken gegen die Verfassungskonformität des § 7 Abs. 1a Epidemiegesetz.

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Judikatur VfGH / Apothekengesetz: Rezeptfreie Arzneimittel dürfen weiterhin nur von Apotheken verkauft werden

Der Verfassungsgerichtshof hat den Individualantrag der Drogeriemarktkette „dm“ auf Durchführung eines Gesetzes- und Verordnungsprüfung betreffend Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes, des Apothekengesetzes, der Gewerbeordnung etc. abgewiesen bzw. zurückgewiesen.

Die Drogeriekette hatte sich gegen Vorschriften gewandt, denen zufolge auch nicht rezeptpflichtige Arzneimittel nur von Apotheken bezogen sowie im Kleinverkauf oder durch Fernabsatz (online) abgegeben werden dürfen. Ebenso angefochten war das absolute Verbot der Abgabe von Arzneimitteln in Selbstbedienung. Vorgebracht wurde, dass die angefochtenen Vorschriften gegen das Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung verstießen. Den öffentlichen Interessen des Patientenschutzes, der Arzneimittelsicherheit, der Gesundheit sowie des Konsumentenschutzes könnte nämlich auch durch Drogisten entsprochen werden. Ein Apothekenvorbehalt sei daher unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig.

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VfGH Judikatur: Betretungsverbot für Sportbetriebe und Auskunftspflicht von Gastronomen waren gesetzwidrig – „Distance Learning“ war gerechtfertigt

Einige am 19.03.2021 zugestellte Entscheidungen des VfGH betreffen Maßnahmen gegen COVID-19, die im Vorjahr gegolten haben.  In seinen Entscheidungen drückt der VfGH aus, welche verfassungsrechtlichen Schranken die zuständigen Behörden bei Maßnahmen gegen COVID-19 zu beachten hatten und haben. 

Betretungsverbot für Sport- und Freizeitbetriebe 2020: Regelung war gesetzwidrig, da nicht ausreichend begründet

Eine im Frühjahr 2020 geltende COVID-19-Maßnahmen­verordnung (BGBl. II Nr. 96/2020) bestimmte, dass das Betreten von Sport- und Freizeitbetrieben untersagt ist. Der Inhaber eines Fischteiches erhielt auf Grund dieses Verbots von der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld eine Strafe, weil er nicht dafür gesorgt hatte, dass sein Gelände nicht von fremden Personen betreten wird. Der Inhaber beschwerte sich beim LVwG Steiermark. Dieses wiederum stellte beim VfGH den Antrag auf Feststellung, dass dieses Betretungsverbot gesetzwidrig war.

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Der Wert der Immunität – zur Bevorzugung von geimpften und genesenen Personen

Coronavirus

14 europäische Verbände der Luftfahrt- und Tourismusindustrie fordern, dass geimpfte Personen von Tests, Quarantänen und anderen Einschränkungen befreit werden sollten und fordern die Einführung von Corona-Immunitätsausweisen.  Impfgegner kritisierten dagegen die Vorteile, die der „Grüne Pass“ ermöglicht, als ungerecht und als illegitimes Druckmittel.

Die aktuellen Novellen des Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetzes schaffen auch in Österreich die Voraussetzungen für die Einführung eines „Grünen Passes“ und sehen eine Befreiung von der Testpflicht für geimpfte – nicht aber genesene – Personen vor. Damit ist auch in Österreich die Debatte über den Wert der Immunität eröffnet.

Ein Überblick: 

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Tipp: Online-Seminar der Europäischen Rechtsakademie zu Grundrechten und künstlicher Intelligenz

Die praktischen Herausforderungen, welche das digitale Zeitalter für die Sicherung der Grundrechte mit sich bringt, sind Gegenstand des von der Europäischen Rechtsakademie (ERA) in Trier veranstalteten Online-Seminar.

Das Seminar wird in der Zeit vom 29. bis 31. März in englischer Sprache abgehalten werden.

Folgende Themen sind vorgesehen:

  • Erklärung der technischen Funktionsweise künstlicher Intelligenz
  • Transparenz, Vorhersehbarkeit und Verlässlichkeit von Systemen künstlicher Intelligenz
  • Regulatorische Vorhaben der Europäischen Union und des Europarats
  • Anwendung künstlicher Intelligenz bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf die Menschenrechte
  • Aktuelle Gerichtsverfahren
  • Big Data und künstliche Intelligenz

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Corona-Krise: Gesetzesnovellen bringen Impfprivilegien und „Grünen Pass“

Die von den Regierungsparteien im parlamentarischen Gesundheitsausschuss beschlossenen Änderungen des Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetzes schaffen die rechtliche Grundlage für die Einführung des „Grünen Passes“, definieren die Veranstaltungsregel neu und enthalten erstmals eine rechtliche Besserstellung von geimpften Personen.

Die Einführung des Grünen Passes soll an den Vorschlag der EU-Kommission für einen europaweiten „grünen digitalen Nachweis“ angelehnt werden, der den freien Personenverkehr in Zeiten von Corona gewährleisten soll. Das Dokument soll ab Mitte April alle Corona-Testergebnisse enthalten, ab Juni sollen dann auch die Impfungen aufgenommen werden.

 „Veranstaltungsregel“ neu definiert

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Digitaler Impfnachweis: EU-Kommission setzt auf QR-Codes und E-Signatur

Das „digitale grüne Zertifikat“ soll auch negative Corona-Tests und überstandene Covid-19-Erkrankungen nachweisen. Eine zentrale Datenbank ist nicht geplant.

Die EU-Kommission hat am Mittwoch den Entwurf für eine Verordnung vorgestellt, mit dem EU-Bürger über einen Barcode nachweisen können sollen, ob sie gegen Covid-19 geimpft, negativ getestet oder von einer Infektion genesen sind. Der für die Mitgliedsstaaten verbindliche Rechtsrahmen für ein „digitales grünes Zertifikat“ sollen möglichst bis zum 1. Juni stehen, obwohl der EU-Rat und das Parlament noch zustimmen müssen. Der Nachweis könnte dann Reisen in den Sommerferien vereinfachen, da die Inhaber dann etwa von Quarantänebestimmungen befreit wären.

Die Verordnung enthält allgemeine Anforderungen an die Zertifikate, zum Beispiel für einen interoperablen Barcode und wie die technische Infrastruktur dafür aussehen soll. Um die Interoperabilität zu gewährleisten, sollen die Zertifikate in einem digitalen oder einem Format auf Papier oder in beiden ausgestellt werden. Sie sollen einen maschinenlesbaren Barcode wie einen leicht scanbaren QR-Code enthalten, der die relevanten Daten sowie eine digitale Signatur enthält.

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