Die Schweiz wollte mit dem „Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste“ eine digitale Identität für ihre Bürger einführen. Letztes Wochenende wurde das Bundesgesetz bei einer Volksabstimmung deutlich abgelehnt.
Streitpunkt der Gesetzesvorlage war vor allem die Rolle der privaten Unternehmen, welche die E-ID ausstellen sollen. Das neue Gesetz sah vor, dass die Nutzer ihre E-ID nur bei einem privaten E-ID-Anbieter beantragen können. Die Behörden wären lediglich für die Identifizierung einer Person zuständig gewesen.
Hauptstreitpunkt: Die Speicherung der Daten
Die Gegner der Gesetzesvorlage sahen ein großes Problem darin, dass die privaten Anbieter die Daten speichern. Dadurch bestehe ein enormes, nicht kontrollierbares Missbrauchspotenzial. Die Befürworter der Datenspeicherung durch private Anbieter betonten dagegen, damit würde mehr Wettbewerb zwischen den privaten Anbietern möglich. Diese müssten alle drei Jahre eine neue Konzession beantragen und würden deshalb nicht ihre Reputation aufs Spiel setzen wollen.
Die Mehrheit der Schweizer sah laut Umfragen eine E-ID nur dann als vertrauenswürdig an, wenn sie staatlich ist. Die Ablehnung der Gesetzesinitiative erfolgte durch 64.4 Prozent der Abstimmenden.
Siehe dazu: Elektronische ID – Wer hat die Datenkontrolle?