Der bundesweite Lockdown wird bis 11. Dezember verlängert. Für die entsprechende Verordnungsnovelle von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein gab der Hauptausschuss am Dienstag, 30.11.2021, grünes Licht mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ.
Ändern wird sich bei den Ausgangsregelungen demnach vorerst nichts, die Öffnungszeiten für Geschäfte zur Grundversorgung werden allerdings auf 19.00 Uhr beschränkt. Verkürzt wird mit der sogenannten 1. Novelle zur 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung auch die Gültigkeit der Impfzertifikate von 360 auf 270 Tage.
Aufgrund der nach wie vor drohenden Gefahr des Zusammenbruchs der medizinischen Versorgung in Österreich sind die verordneten Ausgangsregelungen um weitere zehn Tage zu verlängern (150/HA), heißt es im Begleitschreiben zur Verordnungsnovelle. Zudem sei die damit verbundene Kontaktreduktion zur Aufrechterhaltung der bundesweiten Spitalsversorgung im gesamten Bundesgebiet weiterhin unerlässlich.