Ab heute gelten in Österreich wieder Ausgangsbeschränkungen. Betroffen sind Personen, die weder über ein gültiges Impfzertifikat verfügen noch nachweisen können, in den letzten 180 Tagen eine Corona-Infektion überwunden zu haben.
Die Gründe für das Verlassen der Wohnung sind aus der Vergangenheit bekannt, also etwa für notwendige Besorgungen, Arbeit und Ausbildung oder für körperliche und psychische Erholung. Die Ausgangsbeschränkungen gelten nicht für Personen mit 2G-Nachweis und für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr. Die entsprechende Verordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein wurde vom Hauptausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von ÖVP und Grünen genehmigt.
Scharfe Kritik an den Lockdown-Regeln und an der Bundesregierung kam von der Opposition. Während die Kritik der FPÖ insbesondere einem aus ihrer Sicht dadurch erzeugten Impfdruck bei Kindern und den Besuchsregelungen in Kranken- und Pflegeanstalten galt, forderte die SPÖ adäquate, transparente Maßnahmen und Mut zu einem konkreten Programm. Auch die NEOS forderten Änderungen in der Verordnung insbesondere in Bezug auf Kinder.

Nachdem eine von ÖVP und Grünen beantragte
Der Landeshauptmann von Wien hat mit der Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung 2021 zusätzlich zu den Regelungen der 2. COVID-19-Öffnungsverordnung des Gesundheitsministers begleitenden Maßnahmen ab 1. Juli vorgesehen.
Mit der Dienstrechtnovelle 2021 soll das Aufnahmeverfahren im Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG) neu geregelt werden.