Lockdown für Ungeimpfte ab 12 Jahren ab heute

Ab heute gelten in Österreich wieder Ausgangsbeschränkungen. Betroffen sind Personen, die weder über ein gültiges Impfzertifikat verfügen noch nachweisen können, in den letzten 180 Tagen eine Corona-Infektion überwunden zu haben.

Die Gründe für das Verlassen der Wohnung sind aus der Vergangenheit bekannt, also etwa für notwendige Besorgungen, Arbeit und Ausbildung oder für körperliche und psychische Erholung. Die Ausgangsbeschränkungen gelten nicht für Personen mit 2G-Nachweis und für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr. Die entsprechende Verordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein wurde vom Hauptausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von ÖVP und Grünen genehmigt.

Scharfe Kritik an den Lockdown-Regeln und an der Bundesregierung kam von der Opposition. Während die Kritik der FPÖ insbesondere einem aus ihrer Sicht dadurch erzeugten Impfdruck bei Kindern und den Besuchsregelungen in Kranken- und Pflegeanstalten galt, forderte die SPÖ adäquate, transparente Maßnahmen und Mut zu einem konkreten Programm. Auch die NEOS forderten Änderungen in der Verordnung insbesondere in Bezug auf Kinder.

Mückstein schließt weitere Verschärfungen in den nächsten Wochen nicht aus. Das Ziel müsse letztlich eine Kontaktreduktion von rund 30 Prozent sein, um die 4. Corona-Welle zu brechen. Die Sonderregelungen treten ab Montag, dem 15. November in Kraft und sind auf zehn Tage befristet. Sie laufen daher bis 24.11.2021.

Hier ein Überblick:

Für Ungeimpfte ab 12 Jahren gilt ein De-Facto-Lockdown.

  • Sie dürfen ihren Wohnsitz nur mehr zur Deckung der Grundbedürfnisse verlassen: Also Einkäufe für den täglichen Bedarf, Arbeit, Arzttermine (jeweils mit FFP2-Maske) sowie Gottesdienstbesuche und Erholung im Freien.
  • Am Arbeitsplatz müssen sie einen gültigen, negativen PCR-Test vorlegen, Homeoffice ist in Absprache mit dem Dienstgeber möglich.
  • Der Besuch von Kultur- und Gastrobetrieben (in Wien: inklusive Imbissständen) sowie Sportstätten (inklusive Fitnessstudios) sowie körpernahen Dienstleistern (Friseur, Massage, Maniküre …) ist für sie untersagt.
  • Direkte soziale Kontakte sind für Umgeimpfte im Wesentlichen nur mehr innerhalb der Familie und mit nachweislich wichtigen Bezugspersonen gestattet.
  • Bei Verstößen setzt es für sie 500 Euro Strafe, für Dienstgeber 3.600 Euro, für Wirte bis zu 30.000 Euro.

Ausnahmen gibt es für Schwangere und Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Der Ninja-Pass für Schülerinnen und Schüler gilt in Wien bis zum Alter von 12 Jahren als 2G-Nachweis (bundesweit: bis 15 Jahre).

Für Geimpfte/Genesene …

  • … gilt in allen öffentlichen Innenräumen (Geschäfte, Öffis, Behörden, …) und am Arbeitsplatz durchgehend FFP2-Pflicht.
  • In Wien brauchen sie zusätzlichen einen negativen PCR-Test für Nachtgastronomie-Besuche und bei Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen (also auch im Kino und Theater), der 48 Stunden gültig ist (bundesweit: 72 Stunden).
  • Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit 90 Euro geahndet.

In Wien sind zudem ab sofort Drittimpfungen für alle nach vier Monaten und Impfungen für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren (im Austria Center) möglich.

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Hier geht’s zur Parlamentskorrespondenz …

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