Der bundesweite Lockdown wird bis 11. Dezember verlängert. Für die entsprechende Verordnungsnovelle von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein gab der Hauptausschuss am Dienstag, 30.11.2021, grünes Licht mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ.
Ändern wird sich bei den Ausgangsregelungen demnach vorerst nichts, die Öffnungszeiten für Geschäfte zur Grundversorgung werden allerdings auf 19.00 Uhr beschränkt. Verkürzt wird mit der sogenannten 1. Novelle zur 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung auch die Gültigkeit der Impfzertifikate von 360 auf 270 Tage.
Aufgrund der nach wie vor drohenden Gefahr des Zusammenbruchs der medizinischen Versorgung in Österreich sind die verordneten Ausgangsregelungen um weitere zehn Tage zu verlängern (150/HA), heißt es im Begleitschreiben zur Verordnungsnovelle. Zudem sei die damit verbundene Kontaktreduktion zur Aufrechterhaltung der bundesweiten Spitalsversorgung im gesamten Bundesgebiet weiterhin unerlässlich.
Wie es mit dem Lockdown nach dem 11. Dezember weitergeht, hängt laut Minister von der weiteren epideomologischen Situation ab. Klar sei aber die Verlängerung des Lockdowns für Ungeimpfte, wie Mückstein erklärte. Angesprochen von Katharina Kucharowits (SPÖ) auf die EMA-Impfzulassung für über Fünfjährige, sagte der Minister, dass eine Informationskampagne dafür bereits am Laufen sei.
Hier geht’s zur 1. Novelle zur 5. COVID-19-NotMV vom 01.12.2021 …