Entwurf: Burgenländisches Landesverwaltungsgerichts-Übergangsgesetz

Erforderliche organisatorische und personellen Maßnahme bereits mit Ablauf des Tages der Kundmachung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle

Die Landesverwaltungsgerichte müssen mit 1. Jänner 2014 ihre Tätigkeit vollinhaltlich aufnehmen. Sie ersetzen mit diesem Zeitpunkt grundsätzlich alle derzeit noch bestehenden Berufungsinstanzen und Sonderbehörden und entscheiden grundsätzlich unmittelbar nach der (erstinstanzlichen) Verwaltungs-behörde.

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Finanzgericht: Ministerium reagiert auf Kritik

Prompt reagiert hat das Finanzministerium auf die heftige Kritik der Personalvertretung und der Richtervereinigung am Begutachtungsentwurf zum Bundesfinanzgericht.  Die Regierungsvorlage, welche gestern im Ministerrat beschlossen wurde, wurde weitgehend abgeändert.

Der Begutachtungsentwurf zum Bundesfinanzgericht ist im Begutachtungsverfahren auf teilweise heftige Kritik gestoßen. Nach Auffassung der Personalvertretung des Unabhängigen Finanzsenates erfüllte der vorgelegte Entwurf die vom Verfassungsgesetzgeber angestrebte Verbesserung des Rechtsschutzes nicht. Vielmehr sei ein Rückschritt im Rechtsschutzstandard gegenüber dem status quo im Unabhängigen Finanzsenat erfolgt. Das sei ua an der Machtverschiebung von der Vollversammlung zum Präsidenten und somit von der Selbstverwaltung zur weisungsgebundenen, monokratischen Justizverwaltung erkennbar.

Die Richtervereinigung kritisierte in ihrer Stellungnahme, der Justizverwaltung komme im Entwurf durch ein zum Teil an frühere Ministerialbürokratie erinnerndes neu einzurichtendes hierarchisches und monokratisch geleitetes System von Justizverwaltungsorganen ein unangebrachtes Gewicht zu. Insgesamt erscheine daher der Weg vom UFS zu einem vollen Verwaltungsgericht im Sinne der Bundesverfassung, den dieses Gesetz entsprechend dem Wunsch des Verfassungsgesetzgebers beschreiten sollte, bei der hier vorliegenden Umsetzung teilweise nicht nach vor sondern zurück zu führen, sodass das aufgetragene Ziel verfehlt werde.

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Warum ein Kostenersatz bei den neuen Verwaltungsgerichten sinnvoll wäre

Die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit macht Verfahren komplexer. Es wäre daher fair, wenn man seine Aufwendungen nach erfolgreicher Klage zurückbekommt.

PETER SANDER (Die Presse)

Auf der Hand liegt, dass man das AVG, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz, welches das verfahrensrechtliche Tätigwerden von Verwaltungsbehörden und auch der von den neuen Verwaltungsgerichten zu ersetzenden unabhängigen Senate, Kommissionen und sonstigen Behörden regelt, nicht eins zu eins auch für Gerichte heranziehen kann. An der Frage, ob es bei geringfügigen Adaptierungen bleiben kann oder ob ein gänzlich neues (an den Zivilprozess angelehntes) Regime nötig und/oder zweckmäßig ist, scheiden sich die Geister – und sie darf und soll zu Recht diskutiert werden. Eines ist aber wohl sicher: Das neue Verfahrensrecht wird komplexer und formalistischer werden müssen.

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Richtervereinigung kritisiert Entwurf zum Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012

Der Justizverwaltung kommt durch ein zum Teil an frühere Ministerialbürokratie erinnerndes neu einzurichtendes hierarchisches und monokratisch geleitetes System von Justizverwaltungsorganen ein unangebrachtes Gewicht zu.

Die unionsrechtliche Grundrechtscharta fordert in allen Bereichen der Umsetzung von Unionsrecht vollen gerichtlichen Rechtschutz durch unabhängige Gerichte. Die Unabhängigkeit des Gerichtes ist insbesondere keine Frage der Instanz!

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10. Rechtsschutztag im BM.I: „Neue Herausforderungen für den Rechtsschutz“

Holzinger: Der VfGH hat zur Frage des Grundrechtschutzes seiner Vorreiterrolle in der internationalen Gemeinschaft der Verfassungsgerichte entsprochen.
Jabloner: Verwaltungsgerichte erfordern ein höheres Maß organisatorischer Unabhängigkeit als ordentliche Gerichte.
 

Unter dem Titel „Neue Herausforderungen für den Rechtsschutz“ stand der 10. Rechtsschutztag, der heute am 9.11.2012 von der Sektion III des Bundesministerium für Inneres veranstaltet wurde.

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Gerhart Holzinger betonte in seiner Rede, der Verfassungsgerichtshof sei der wichtigste Garant der Grundrechte, also der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte des Einzelnen.

In seinem Erkenntnis vom 14. März 2012, U 466/11 ua., habe der Verfassungsgerichtshof ausgesprochen, dass auch die durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union eingeräumten Rechte und Freiheiten als verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte beim Verfassungsgerichtshof geltend gemacht werden können. Mit diesem Erkenntnis habe der Verfassungsgerichtshof seine Funktion als Garant der Grundrechte richtungweisend weiterentwickelt und auch der Vorreiterrolle in der internationalen Gemeinschaft der Verfassungsgerichte entsprochen.

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Entwurf für Finanzgericht bringt Rückschritt für Rechtsschutz

Nach Auffassung der Personalvertretung des Unabhängigen Finanzsenates erfüllt der vorgelegte Entwurf für ein Bundesfinanzgericht die vom Verfassungsgesetzgeber angestrebte Verbesserung des Rechtsschutzes nicht. Vielmehr sei ein Rückschritt im Rechtsschutzstandard gegenüber dem status quo im Unabhängigen Finanzsenat erfolgt. Das sei ua an der Machtverschiebung von der Vollversammlung zum Präsidenten und somit von der Selbstverwaltung zur weisungsgebundenen, monokratischen …

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Die Wiener Stadtverwaltung und ihre widerspenstigen Kontrollore

Bürgermeister Häupl: Änderungen noch möglich

In den letzten 20 Jahren haben sich die UVS-Richter  einigen Respekt verschaft. Nun sollen die UVS durch sogenannte Landesverwaltungsgerichte ersetzt werden.

Florian Klenk (Falter Printausgabe)

Der Haken liegt im Kleingedruckten, wie die Vereinigung der Mitglieder des UVS in einer Stellungnahme an die Stadt Wien festhält: Der Gesetzesentwurf, so rügen die UVS-Richter, würde den Rechtsschutz der Bürger verschlechtern.

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Verwaltungsgerichte: Wer kontrolliert hier wen?

Die ersten Entwürfe aus den Ländern liegen bereits vor und lassen Tendenzen und Intentionen der Politik erkennen, die auch die volle Aufmerksamkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit erfordern. MARKUS THOMA Es wird nicht bloß die Zukunft weisen, ob sich das neue Element der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz – im Sinne einer Wahlverwandtschaft – der ordentlichen Gerichtsbarkeit als Teil …

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Salzburg: Erweiterung der Zuständigkeiten des Unabhängigen Verwaltungssenates

Beschluss des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses des Salzburger Landtages

Am Beginn der Ausschussberatungen befasste sich am Mittwoch, 17. Oktober, der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss ) mit einer Vorlage der Landesregierung für ein UVS-Zuständigkeiten-Erweiterungsgesetz und nahm diese einstimmig an.

Durch die Novellierung erwarte er eine Verfahrensbeschleunigung, hob LAbg. Dr. Florian Kreibich (ÖVP) in der Diskussion hervor. LAbg. Lukas Essl (FPÖ) betonte, dass das neu zu schaffende Landesverwaltungsgericht unbedingt budgetär und personell bestens ausgestattet werden müsse, um effizient arbeiten zu können. Daher stelle sich die Frage nach den Kosten, die diese Neuerung mit sich bringe.

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Bundeskanzleramt: Wiener Entwurf für ein Verwaltungsgericht in wesentlichen Punkten verfassungswidrig

Die massive Kritik der UVS-Vereinigung am Entwurf des Wiener Magistrates für das neue Landesverwaltungsgericht wird nun auch vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes geteilt. Sowohl dem Versuch, wesentliche Entscheidungsbefugnisse einem Präsidenten zu übertragen, wird eine Absage erteilt als auch dem Unterfangen, ein von der Justiz abweichendes System von Rechtspflegern zu etablieren. Für beide Vorhaben fehlt es an …

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