Prompt reagiert hat das Finanzministerium auf die heftige Kritik der Personalvertretung und der Richtervereinigung am Begutachtungsentwurf zum Bundesfinanzgericht. Die Regierungsvorlage, welche gestern im Ministerrat beschlossen wurde, wurde weitgehend abgeändert.
Der Begutachtungsentwurf zum Bundesfinanzgericht ist im Begutachtungsverfahren auf teilweise heftige Kritik gestoßen. Nach Auffassung der Personalvertretung des Unabhängigen Finanzsenates erfüllte der vorgelegte Entwurf die vom Verfassungsgesetzgeber angestrebte Verbesserung des Rechtsschutzes nicht. Vielmehr sei ein Rückschritt im Rechtsschutzstandard gegenüber dem status quo im Unabhängigen Finanzsenat erfolgt. Das sei ua an der Machtverschiebung von der Vollversammlung zum Präsidenten und somit von der Selbstverwaltung zur weisungsgebundenen, monokratischen Justizverwaltung erkennbar.
Die Richtervereinigung kritisierte in ihrer Stellungnahme, der Justizverwaltung komme im Entwurf durch ein zum Teil an frühere Ministerialbürokratie erinnerndes neu einzurichtendes hierarchisches und monokratisch geleitetes System von Justizverwaltungsorganen ein unangebrachtes Gewicht zu. Insgesamt erscheine daher der Weg vom UFS zu einem vollen Verwaltungsgericht im Sinne der Bundesverfassung, den dieses Gesetz entsprechend dem Wunsch des Verfassungsgesetzgebers beschreiten sollte, bei der hier vorliegenden Umsetzung teilweise nicht nach vor sondern zurück zu führen, sodass das aufgetragene Ziel verfehlt werde.
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