Warum ein Kostenersatz bei den neuen Verwaltungsgerichten sinnvoll wäre

Die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit macht Verfahren komplexer. Es wäre daher fair, wenn man seine Aufwendungen nach erfolgreicher Klage zurückbekommt.

PETER SANDER (Die Presse)

Auf der Hand liegt, dass man das AVG, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz, welches das verfahrensrechtliche Tätigwerden von Verwaltungsbehörden und auch der von den neuen Verwaltungsgerichten zu ersetzenden unabhängigen Senate, Kommissionen und sonstigen Behörden regelt, nicht eins zu eins auch für Gerichte heranziehen kann. An der Frage, ob es bei geringfügigen Adaptierungen bleiben kann oder ob ein gänzlich neues (an den Zivilprozess angelehntes) Regime nötig und/oder zweckmäßig ist, scheiden sich die Geister – und sie darf und soll zu Recht diskutiert werden. Eines ist aber wohl sicher: Das neue Verfahrensrecht wird komplexer und formalistischer werden müssen.

Hält man sich vor Augen, wie viele Zivilprozesse aus wirtschaftlichen Überlegungen (Stichwort: Kostenrisiko!) erst gar nicht geführt oder aber noch vor Durchführung des Beweisverfahrens verglichen werden, wäre ein Kostenersatz für Verfahren vor den neuen Verwaltungsgerichten sicherlich auch vor diesem Hintergrund mehr als nur eine Überlegung wert (selbst wenn man dann zwangsläufig auch über eine Art „Vergleich“ im Verwaltungsrecht nachdenken müsste).

Peter Sander ist Partner der Niederhuber Hager Rechtsanwälte GmbH.

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