„Die Organisation des Grundrechtsschutzes – nationale und europäische Perspektiven“
Linz, 21. Juni 2013
Repräsentationsräume der Universität Johannes Kepler Universität, Altenberger Straße 69, 4040 LinzDer Verfassungsausschuss hat für die Novelle des Bundesvergabegesetzes und des Datenschutzgesetzes grünes Licht gegeben. Damit werden auch diese Rechtsbereiche an die Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit anpassen werden. In Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 16.Oktober 2012, C‑614/10, wird im Bereich des Datenschutzes eine neue unabhängige Datenschutzbehörde eingerichtet werden, deren Bescheide beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden …
Bewerbung soll auch für erfahrene MitarbeiterInnen der Stadt Wien attraktiv werden Derzeit ist eine Novelle zum Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz – VWG-DRG in Ausarbeitung. Neben der aufgrund des Besoldungsabkommens erforderlichen Adaptierungen, sollen ergänzende Regelungen zur Besoldung der zukünftigen sonstigen Mitglieder des Verwaltungsgerichts vorgesehen werden. Durch eine höhere Einreihung im Zuge der Überleitung ins Schema VGW und/oder eine …
Der Verfassungsgerichtshof hat mit in seiner Entscheidung B 1070/11-10 erstmals die Möglichkeit dafür eröffnet, dass im Bereich des Verwaltungsstrafrechts (für Finanzstrafvergehen) anstelle des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeiten geleistet werden können. In Deutschland will nun das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen das Strafrecht grundsätzlich reformieren. Grund dafür sind die enormen Kosten beim Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafen. Ob für …
„Die Organisation des Grundrechtsschutzes – nationale und europäische Perspektiven“
Linz, 21. Juni 2013
Repräsentationsräume der Universität Johannes Kepler Universität, Altenberger Straße 69, 4040 Linz
Nun hat auch das Land Burgenland einen Entwurf für ein Verwaltungsgerichts vorgelegt.
In diesem Entwurf werden Angelegenheiten der Justizverwaltung zwar grundsätzlich dem Präsidentin/dem Präsident zugewiesen, die Personal- und Raumverwaltung sollen aber weiterhin durch die Landesregierung geführt werden. Bei Besorgung der Justizverwaltungsangelegenheiten wird die Präsidentin/der Präsident weisungsfrei gestellt.
Die Sachverständigen sind ins Gerede gekommen. Es gibt kaum einen spektakulären Fall von Wirtschaftskriminalität, bei dem nicht auch ein kritisches Wort über die Tätigkeit der Sachverständigen fällt.
Dabei droht der gerichtlich beeidete und zertifizierte Sachverständige als verlängerter Arm des Gerichtes zu erlahmen. Diese Entwicklung stellt die Effizienz der Rechtsprechung infrage. Die Probleme sind mannigfacher Natur.
NIKOLAUS LEHNER UND WOLFGANG PÖSCHL (Die Presse)
An der Universität Innsbruck findet derzeit eine prominent besuchte Fachtagung zum Thema Landesverwaltungsgerichte statt.
Ab 1. Jänner 2014 werden diese Gerichte in allen Bundesländern eingerichtet, die 16 Tiroler Berufungs- und Sonderbehörden für Verwaltungsverfahren sind dann Geschichte. Mehr als 300 Teilnehmer diskutieren dabei über Grundlagen und Herausforderungen für die neuen Gerichte.
Neuerung bringt Positives und Negatives
Mit der Verfassungsnovelle sind in Österreich erstmals die Länder für eine Gerichtsbarkeit verantwortlich. Man kann sagen, dass das rechtsstaatliche Prinzip, die Grundrechte, in einem positiven Sinn betroffen seien. Es gebe aber auch Prinzipien, die in einem negativen Sinn verändert worden seien, weil gewisse Berufungsbehörden, die bisher vorgesehen waren, demokratisch höher legitimiert gewesen seien, als es die Verwaltungsgerichte sein werden. Die Gewaltenteilung sei stark betroffen, weil viele Verwaltungsbehörden nicht mehr existieren, während die Gerichtsbarkeit deutlich ausgebaut worden sei.
Von Christian Rösner (Wiener Zeitung)
Wien. „Wenn hier ein Grundprinzip verletzt wird, dann muss man sich das noch einmal anschauen“, erklärte Bürgermeister Michael Häupl am Dienstag der „Wiener Zeitung“ zur Oppositionskritik an der Umsetzung des Verwaltungsgerichtsgesetzes in Wien. Aber zuerst müsse der Verfassungsgerichtshof entscheiden.
Wie bereits berichtet, wollen ÖVP und FPÖ diese Woche beim Verfassungsgericht die Wiener Umsetzung des Verwaltungsgerichtsgesetzes bekämpfen. Der Hintergrund: Mit 1. Jänner 2014 werden in Österreich elf Verwaltungsgerichte anstelle von Berufungssenaten und Sonderbehörden geschaffen, um mehr Transparenz, Unabhängigkeit und vor allem Rechtssicherheit zu gewährleisten. Kern der Reform ist, dass die Verwaltung künftig durchgehend von Gerichten kontrolliert wird und Berufungsverfahren somit nicht mehr innerhalb der Behörden stattfinden.
In Wien würde aber laut Opposition am Ende die Stadt wieder nur sich selbst kontrollieren – schließlich könnten laut der „Wiener Variante“ SPÖ und Magistrat Einfluss auf die zweite Instanz haben. Außerdem würden die Rechtspfleger weiterhin dienst- und besoldungsrechtlich dem Magistrat unterstehen, dessen Verwaltungsentscheidungen sie zu kontrollieren hätten, meinen ÖVP und FPÖ.
Unter dem Blickwinkel der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 und der Rechtsprechung des Verfassungsgerichthof in Justizverwaltungsangelegenheiten erweisen sich nach Auffassung des Vereins der Verwaltungsrichter eine Reihe von Bestimmungen im Gesetzesentwurf zur Einrichtung eines Verwaltungsgerichtes in Niederösterreich als verfassungswidrig.
Dies betrifft insbesondere die im Entwurf vorgesehene Schaffung eines gerichtsinternen Instanzenzuges sowie die Besorgung dienstrechtlicher Angelegenheiten der Richter durch die Landesregierung.
Die im Entwurf vorgesehene Genehmigung von Dienstreisen durch den Präsidenten oder die Präsidentin des Landesverwaltungsgerichtes stehe im Widerspruch zu den tragenden Erwägungen im jüngst ergangenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 13. März 2013, Zl. 2012/12/0097. So könne durch die allfällige Untersagung einer Dienstreise der Eindruck einer Einflussnahme der (monokratischen) Justizverwaltung auf die Entscheidungsfindung des Richters und damit auf die Ausübung des richterlichen Amtes hervorgerufen werden.
Einbezogen wurde auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit, da sie bei der Verbesserung des Unternehmensumfelds eine wichtige Rolle spielt, sei es im Rahmen der Erteilung von Lizenzen, der Beilegung von Konflikten mit der Verwaltung in Steuerfragen oder bei Konflikten mit nationalen Regulierungsbehörden.
Erhebliche Unterschiede herrschen u.a. darin, inwieweit eine Justiz als unabhängig wahrgenommen wird.
Der als Bericht veröffentlichte Justizbarometer enthält objektive, verlässliche und vergleichbare Zahlen zur Funktionsweise des Justizsystems in den 27 Mitgliedstaaten der EU. Die Verbesserung der Qualität, der Unabhängigkeit und der Wirksamkeit der Justizsysteme ist bereits Teil des Europäischen Semesters, mit dem die Grundlagen für eine Rückkehr zu mehr Wachstum und Beschäftigung geschaffen werden sollen.