„Die Organisation des Grundrechtsschutzes – nationale und europäische Perspektiven“
Linz, 21. Juni 2013
Repräsentationsräume der Universität Johannes Kepler Universität, Altenberger Straße 69, 4040 LinzDie europäische Grundrechtsarchitektur stellt sich dem Rechtsanwender heute als pluralistisch dar, verteilt auf nationale, supranationale und völkerrechtliche Rechtsquellen. Als wichtigste Grundrechtsquellen dienen – in der Reihenfolge ihrer historischen Entstehung – die innerstaatlich gewährleisteten Grundrechte, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie die Europäische Grundrechtecharta (GRC). Für eine Beschreibung des Verhältnisses dieser Grundrechtsquellen bietet es sich an, von drei Grundrechtsordnungen zu sprechen, wobei der Begriff der Grundrechtsordnung neben dem jeweiligen Bestand an grundrechtlichen Gewährleistungen auch die Möglichkeit für die Grundrechtsträger, diese Grundrechte durchzusetzen, erfassen soll. Zur Durchsetzung der Grundrechte stehen dem Bürger eine Vielzahl von Rechtsschutzorganisationen und Verfahren zur Verfügung, die er in Anspruch nehmen kann.
Die Tagung hat zum Ziel, diese verschiedenen Rechtsschutzorganisationen in den Blick zu nehmen und in einer Analyse ihrer Arbeitsweise und der denkbaren Verfahren vor den jeweiligen Organisationen die spezifische Struktur und Funktionsweise des Grundrechtsschutzes herauszuarbeiten. Dabei soll deutlich werden, welche Bedeutung die einzelnen nationalen und europäischen Einrichtungen für den Grundrechtsschutz des Einzelnen haben und welche Funktion sie in einem möglichst effektiv organisierten System des Grundrechtsschutzes einnehmen können.