Der Verfassungsausschuss dürfte die Gesetzesbeschwerde bereits am Dienstag beschließen.
Peter Fichtenbauer (FPÖ), der bis zu seinem Amtsantritt als Volksanwalt im Juli ebenfalls als Vizeobmann im Ausschuss fungiert, erklärt den Verhandlungsstand: Jene Partei eines Verfahrens, die sich durch ein verfassungswidriges Gesetz verletzt sieht, muss das zugleich mit der Berufung an die zweite Instanz geltend machen. Über diesen Parteienantrag soll die Vorlage an den VfGH zwingend sein.
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So sei die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit der Amtsenthebung eines Richters mit der richterlichen Unabhängigkeit nicht vereinbar, da die Abberufung eines Richters nur durch ein richterliches Disziplinarerkenntnis erfolgen dürfe. Die vorgesehene Regelung ermögliche aber ein Vorgehen gegen „unbotmäßige“ Richter.
Ohne die konstruktive Mitwirkung der Oppositionsparteien wäre die Schaffung der verfassungsrechtlichen Grundlagen nicht möglich gewesen, betonte Jabloner anlässlich der Präsentation der zweiten Auflage von Thanner/ Vogl, SPG-Kommentar, gestern im gelben Salon der Böhmischen Hofkanzlei.